Viele verurteilte Straftäter zahlen keine Prozesskosten
Rechtskräftig verurteilte Straftäter tragen einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ zufolge oft nicht die Kosten für ihren Prozess. Das Bundesjustizministerium gehe in einer internen Finanzfolgenabschätzung davon aus, dass die Behörden 20 Prozent der vom Staat gezahlten Pflichtverteidigerkosten später von den Verurteilten zurückbekommen, heißt es in dem Bericht.
Zur Belastung für die Staatskasse würden die Prozesskosten, wenn ein Straftäter nicht genug Geld habe, dann bleibe der Staat auf den Kosten sitzen.
Die „FAS“ nennt drei Bundesländer, für die Daten vorliegen: Berlin gibt danach an, dass die Staatsanwaltschaft im vorvergangenen Jahr 9,6 Millionen Euro „Sollstellungen in Strafsachen“ vornahm. Bislang seien 18 Prozent davon bezahlt.
Mecklenburg-Vorpommern verlangte 3,9 Millionen Euro und erhielt davon bislang erst 14 Prozent. In Rheinland-Pfalz floss die Hälfte der geforderten 4,6 Millionen Euro zurück. (dpa)
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