„FAS“: Finanzdienstleistungsaufsicht prüfte Betrugsvorwürfe gegen Wirecard mit nur einem Mitarbeiter
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einem Zeitungsbericht zufolge über Monate hinweg nur einen Mitarbeiter mit der Prüfung der Betrugsvorwürfe gegen den Zahlungsdienstleister Wirecard beauftragt. Obwohl es seit Anfang 2019 einen konkreten Verdacht auf Bilanzmanipulationen bei dem Dax-Konzern gegeben und der Fall immer weitere Kreise gezogen habe, sei „im Wesentlichen nur ein einzelner Mitarbeiter“ mit der komplexen Prüfung betraut gewesen, berichtete die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS).
Private Wirtschaftsprüfungsgesellschaften setzten dagegen bei ähnlich schwierigen Fällen in Großunternehmen nicht selten Dutzende von Bilanzierungsfachleuten ein.
Die Bafin sah nach Informationen des Blatts bereits im Februar 2019 im Rahmen der Wertpapieraufsicht Anlass, den Vorwürfen gegen Wirecard nachzugehen. Doch nach geltendem Recht habe sie mit dieser Untersuchung die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) beauftragen müssen. Diese habe aber nur wenig Personal und stellte deshalb lediglich einen Mitarbeiter für die Untersuchung ab.
BaFin und DPR bestätigten, dass die Sonderprüfung im Februar 2019 veranlasst worden sei
Bafin und DPR bestätigten laut FAS, dass die Sonderprüfung im Februar 2019 veranlasst worden sei, nannten aber keine weiteren Einzelheiten. Ein Ergebnis der Sonderprüfung durch die Finanzaufsicht liegt demnach bis heute nicht vor.
Die fragwürdige Aufgabenteilung zwischen BaFin und DPR stehe auch im Zentrum der Kritik von Seiten der EU-Kommission an Deutschland im Fall Wirecard, berichtete das Blatt weiter. Die EU lässt mittlerweile die Rolle der deutschen Finanzaufseher in dem Bilanzskandal von der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde Esma überprüfen.
Wirecard hat diese Woche Insolvenz angemeldet, nachdem das Unternehmen eingestehen musste, dass in der Bilanz aufgeführte Barmittel von 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf asiatischen Bankkonten lagen, nicht auffindbar seien. BaFin-Präsident Felix Hufeld bezeichnete die Ereignisse als eine „Schande“ für Deutschland. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat als Konsequenz aus dem Bilanzskandal eine Reform der deutschen Finanzaufsicht angekündigt.
BaFin trägt die Solvenzaufsicht bei Kreditinstituten, Versicherern und Finanzdienstleistern in Deutschland
Zum 1. Mai 2002 ist das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) mit den damaligen Bundesaufsichtsämtern für den Wertpapierhandel (BAWe) und das Versicherungswesen (BAV) zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verschmolzen worden. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.
Die BaFin trägt die Solvenzaufsicht bei Kreditinstituten, Versicherern und Finanzdienstleistern in Deutschland. Zudem soll sie über eine Marktaufsicht für faire und transparente Verhältnisse an den Märkten sorgen und darüber hinaus die Gemeinschaft der Verbraucher schützen.
Auch soll sie verhindern, dass das Finanzsystem zu Zwecken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung missbraucht wird. In Deutschland dürfen Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Die BaFin wacht über dieses Verbot und ist dazu mit weitreichende Ermittlungs- und Eingriffskompetenzen ausgestattet.
BaFin musste allerdings die Aufsicht über bedeutende Großbanken an die Europäische Zentralbank abgeben
Somit beaufsichtigt und kontrolliert sie als Finanzmarktaufsichtsbehörde im Rahmen der Finanzaufsicht alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland. Allerdings musste sie mit der Schaffung des einheitlichen europäischen Bankenaufsichtsmechanismus im Rahmen der europäischen Bankenunion die Aufsicht über bedeutende Großbanken an die Europäische Zentralbank abgeben. (afp/er)
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