Fall Peggy: Ermittler prüfen Beschwerde gegen Freilassung

Wie geht es weiter im Fall Peggy? Nach der Entlassung des 41 Jahre alten Tatverdächtigen aus der U-Haft, prüfen die Ermittler nun, gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel einzulegen.
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Die neunjährige Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn in Thüringen gefunden.Foto: Bodo Schackow/dpa
Epoch Times25. Dezember 2018

Im Mordfall Peggy prüfen die Ermittler nach der Freilassung des Tatverdächtigen das weitere Vorgehen. Sie wollen nun die entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Bayreuth eingehend prüfen.

Anschließend werde darüber entschieden, ob dagegen Beschwerde eingelegt werden soll, hieß es. Der vor zwei Wochen verhaftete Tatverdächtige ist seit Heiligabend wieder auf freiem Fuß, das Gericht hatte den Haftbefehl gegen den 41-Jährigen aufgehoben, wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten. Der Anwalt des Mannes hatte in der vergangenen Woche Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt.

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Laut Mitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei hatte das Amtsgericht einen dringenden Tatverdacht gegen den 41-Jährigen verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen ihn verwendet werden könne. Die Spuren am Ablageort der Leiche Peggys begründeten kein Tötungsdelikt.

Die neunjährige Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg entfernt.

Der 41-Jährige hatte vor drei Monaten in einer Vernehmung zugegeben, dass er die tote Peggy im Mai 2001 mit seinem Auto in den Wald gebracht hatte. Er bestritt jedoch, das Mädchen getötet zu haben. Das leblose Kind habe er damals von einem Bekannten an einer Bushaltestelle übernommen. Nach der Vernehmung im September war der 41-Jährige zunächst wieder auf freien Fuß gekommen. Ermittler verdächtigten ihn dennoch, Täter oder Mittäter gewesen zu sein. Vor zwei Wochen wurde gegen ihn Haftbefehl erlassen. (dpa)



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