Fall Nawalny: EU einigt sich auf weitere Russland-Sanktionen

Die Forderungen der EU nach sofortiger Freilassung des Kremlkritikers Alexej Nawalny zeigen bislang keine Wirkung. Die Außenminister ziehen nun Konsequenzen.
Titelbild
Der russische Oppositionspolitiker Alexej Nawalny während einer Anhörung vor dem Moskauer Bezirksgericht Babuskinsky.Foto: -/Babuskinsky District Court/AP/dpa/dpa
Epoch Times22. Februar 2021

Die EU bringt wegen der Inhaftierung des Kremlkritikers Alexej Nawalny neue Russland-Sanktionen auf den Weg.

Die Außenminister der EU-Staaten einigten sich am Montag bei einem Treffen in Brüssel darauf, mit den notwendigen Vorbereitungen zu beginnen, wie die Deutsche Presse-Agentur von mehreren Diplomaten erfuhr. Die Strafmaßnahmen sollen Vermögenssperren und EU-Einreiseverbote gegen Verantwortliche für die Inhaftierung Nawalnys umfassen und in den nächsten Wochen in Kraft treten.

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) und andere hatten sich zuvor klar für neue Strafmaßnahmen ausgesprochen.

Wir haben schon bei der Vergiftung von Nawalny deutlich gemacht, dass wir nicht bereit sind, den Bruch internationalen Rechts zu akzeptieren, und haben Sanktionen verhängt“, sagte der SPD-Politiker am Montag in Brüssel.

Insbesondere aufgrund der Verurteilung Nawalnys und der Tatsache, dass er seine Haft in einem Straflager verbringen müsse, stelle sich nun erneut die Sanktionsfrage

Ich bin dafür, hier den Auftrag zu erteilen, derartige Sanktionen, Listungen von Einzelpersonen vorzubereiten“, sagte Maas.

EU forderte bisher erfolglos Freilassung Nawalnys

Im Fall Nawalny fordert die EU seit nunmehr rund drei Wochen erfolglos die Freilassung des Kremlkritikers. Moskau weist dies als Einmischung in innere Angelegenheiten zurück.

Der 44-Jährige war Anfang Februar in Moskau verurteilt worden, weil er aus Sicht der Richterin mehrfach gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren von 2014 wegen Betrugs und Veruntreuung von Geldern verstoßen hat.

Straflager für den Kremlkritiker

In einem Berufungsverfahren bestätigte die Justiz am vergangenen Samstag die verhängte Straflagerhaft. Ebenfalls am Samstag wurde Nawalny dann noch zu einer Geldbuße verurteilt, weil er einen Weltkriegsveteranen beleidigt haben soll.

Der Oppositionspolitiker hatte sich im Januar zur Rückkehr in seine Heimat entschieden, obwohl er dort Opfer eines Anschlags mit dem als Chemiewaffe verbotenen Nervengift Nowitschok geworden war. Er wurde dann bei seiner Ankunft festgenommen.

Wegen des Anschlags auf Nawalny, der danach in Deutschland behandelt wurde, verhängte die EU bereits im vergangenen Jahr Einreise- und Vermögenssperren gegen mutmaßliche Verantwortliche aus dem Umfeld von Präsident Wladimir Putin. In Brüssel wird davon ausgegangen, dass staatliche Stellen in Russland hinter dem Attentat stehen. (dpa)



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