Manipuliertes Polizei-Video im Fall Magnitz? – Wie deutsche Medien linksextreme Gewalt relativieren
In einer Analyse in seinem Onlinemagazin „Publico“ hat sich Alexander Wendt mit jüngsten Mediendarstellungen zum Angriff auf den Bremer AfD-Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz auseinandergesetzt.
Auch wenn möglicherweise der Rückgriff auf viel genutzte Agenturdienste wie dpa dabei eine Rolle gespielt haben könnte, waren die Überschriften in führenden Medien – von Tagesschau über Zeit Online oder T-Online bis hin zur Deutschen Welle – gemessen an den Idealvorstellungen von einer kritischen und pluralistischen Presselandschaft recht eindimensional.
„Staatsanwaltschaft widerspricht AfD“, „Bremer Staatsanwaltschaft weist AfD-Darstellung von Angriff zurück“, „Fall Magnitz: Staatsanwaltschaft widerspricht AfD-Darstellung“ – bei dem einen oder anderen Leser könnte fast der Eindruck entstehen, nicht ein gewalttätiger Übergriff auf einen gewählten Politiker sei der eigentliche Skandal, sondern dass die AfD diesen öffentlich mache.
Wendt präsentiert demgegenüber Screenshots von Schlüsselszenen aus dem Video und geht im Detail auf die Elemente des Medien-Narrativs über eine angebliche Entlarvung von Falschdarstellungen der AfD ein.
Erzieherischer Auftrag
Dass politisch motivierte Gewalt mit mutmaßlich linksextremistischem Hintergrund inmitten einer deutschen Großstadt gegen einen demokratisch gewählten Abgeordneten stattfand, ließ sich kaum leugnen. Der erzieherische Auftrag konnte daher nur lauten, zum einen den Gesamtkontext von „Hass und Hetze“ herzustellen, der diese zumindest relativieren würde, zum anderen die AfD als Partei zu präsentieren, die wichtige Details zu dem Vorfall in Übertreibungsabsicht falsch darstelle und den Vorfall somit „instrumentalisiere“.
Ein Aspekt, in dem die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft von ersten Darstellungen aus der AfD abweichen, ist die Verwendung eines „Kantholzes“ und die damit begründete Annahme eines „Mordversuchs“.
Nach Auswertung des Tatvideos sprach der Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft, Frank Passade, davon, dass möglicherweise kein Schlagwerkzeug zum Einsatz gekommen sei und der Täter „mit dem Ellenbogen voran“ Magnitz von hinten angesprungen habe. Die Verletzungen des Politikers rührten von dem Sturz her, es werde nicht wegen Mordes, sondern „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung – möglicherweise erfüllt in Form gemeinschaftlicher und arglistiger Begehung – ermittelt.
Was in den Berichten regelmäßig nicht zur Sprache kommt, ist, dass die Darstellung, ein Gegenstand wäre zum Einsatz gekommen, keine Erfindung der AfD Bremen war, sondern Inhalt einer ersten Mitteilung der Bremer Polizei, die nicht zuletzt auf die Art der Kopfverletzung gestützt war.
Publico sprach selbst mit Frank Passade und dieser erklärte:
„Dass ein Gegenstand zum Einsatz kam, war die erste Einschätzung. Die Ärzte im Krankenhaus waren zunächst der Ansicht, die Kopfverletzung könnte nur von einem Schlag herrühren. Nach der Auswertung des Videos konnten wir sehen, dass das nicht der Fall war.“
Juristische Präzision – eine Frage der Tagesform
Lediglich die Annahme, bei dem Gegenstand könnte es sich um ein Kantholz gehandelt haben, kam ursprünglich von der AfD – wobei unklar sei, ob ein Arzt, Polizeibeamter oder Magnitz selbst diese Vermutung geäußert hätte.
„Die Staatsanwaltschaft ‚widerspricht‘ also nicht der AfD“, erklärt Wendt dazu. „Sie teilte einen neuen Ermittlungsstand mit. Das ist ein erheblicher Unterschied. Der Sprecher der Bremer AfD sagte, mit dem heutigen Kenntnisstand hätte er die Pressemitteilung anders formuliert. Er sagt also im Prinzip nichts anderes als die Staatsanwaltschaft: Es gibt neue Erkenntnisse.“
Auch was die Bewertung, es habe sich um einen „Mordversuch“ gehandelt, anbelangt, stützte sich diese auf die Annahme, es sei ein Schlagwerkzeug verwendet worden. Es handele sich aber dabei ohnehin um eine „politische“ Bewertung – juristisch müsse ohnehin die Staatsanwaltschaft den Vorgang einschätzen. Im Fall des Angriffs auf den Bürgermeister von Altena, Andreas Hollstein, hatten nicht wenige der nunmehr sehr penibel auf juristische Präzision in der Bewertung des Vorfalls pochenden Medien selbst längere Zeit von einem „Mordversuch“ geschrieben, was mit einer „15 Zentimeter“ großen Schnittverletzung begründet wurde. Tatsächlich ging am Ende die ermittelnde Staatsanwaltschaft selbst von einer fünf Zentimeter langen, oberflächlichen Abschürfung und einer einfachen Körperverletzung aus.
Geplante und verabredete Tat
Das mittlerweile in zwei Fassungen veröffentlichte Video der Polizei vom Überfall auf Magnitz lässt die Einschätzung von Behördensprecher Passade, der Politiker sei „mit nach vorn gestrecktem Ellenbogen angesprungen“ worden und daraufhin „gestürzt“, als grobe und nicht in Einzelheiten gehende Einschätzung erscheinen.
„Im Detail wird deutlich, dass der Täter hinter Magnitz beide Hände ausstreckt und ihm mit der rechten Hand – und mit Anlauf – einen Schlag in den Nacken versetzt. Der wuchtige Schub nach vorn erklärt auch die tiefe Platzwunde auf dem Kopf. Magnitz, durch den Blitzüberfall überrascht, fiel ungebremst mit dem Kopf auf den Boden. Mit der Linken scheint er sein Opfer ebenfalls zu treffen.“
Das Vorgehen der Täter – zwei Männer gehen voran, ein dritter sichert nach hinten ab, die Kapuzen werden tiefer ins Gesicht gezogen, es geht offenbar auf Kommando los – deutet zudem auf eine routiniert ausgeführte und geplante Tat hin.
Ob bei dem Angriff auch ein Gegenstand verwendet wurde, sei im Übrigen auch auf dem Video nicht endgültig zu erkennen. Es kann bis dato nicht verbindlich festgestellt werden, ob der Täter etwa Handschuhe trägt, unter denen sich beispielsweise ein Schlagring verbergen kann, oder aber – wenn er welche tragen sollte – Quarzhandschuhe benutzt. Auf dem Video sei auch nicht ganz deutlich zu sehen, ob er Magnitz mit der linken Hand trifft, und darin möglicherweise einen kurzen Gegenstand hält. Diese Frage ist also, wie auch die Staatsanwaltschaft bestätigt, weiterhin offen.
„Vielleicht ja doch ein Raubüberfall“
Auf ein Bestreben etablierter Medien, dem Eindruck gegenzusteuern, linksextremistisch motivierte Gewalt sei in Deutschland ein erhebliches Problem, deute auch die prominente Herausstellung der Möglichkeit eines „Raubüberfalls“ hin. Diese gehe auf Magnitz und dessen Interview mit „Bild“ selbst zurück. Allerdings hat dieser zum einen gesagt, dass er einen solchen Hintergrund für „unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich“ halte, zum anderen betonte er, kaum eine Erinnerung an die Attacke zu haben.
Staatsanwaltschafts-Sprecher Passade, der das Video bereits kannte, hat indessen zeitnah klargestellt, dass ein Raubüberfall ausgeschlossen werden könne. Das zeige bereits das Täterverhalten.
„Trotzdem stellten die meisten Medien den Passus ‚laut Magnitz auch ein Raubüberfall möglich‘ in fast jedem Bericht prominent heraus“, unterstreicht Wendt. „Die gegenteilige Aussage Passades taucht dagegen entweder nur kurz oder gar nicht auf. Beim ‚Kantholz‘ wird also der Widerspruch deutlich herausgestrichen und zum Überschriftenthema gemacht. Dort, wo die Staatsanwaltschaft eine Formulierung von Magnitz in die andere Richtung korrigiert, ist das den Berichterstattern offenkundig nicht so wichtig: Eine Entpolitisierung des Falls passt eben gut ins Konzept.“
Ein ähnliches Maß an Wortklauberei aufseiten deutscher Medien sei demgegenüber im Fall Chemnitz und der angeblichen „Hetzjagd“, die auch nach ihrer umfassenden Widerlegung durch Videoanalyse und die Staatsanwaltschaft weiterhin behauptet wurde, zu keiner Zeit an den Tag gelegt worden.
Auf Youtube gepostet und analysiert von „Erzengel Gabriel“ – Am 11.01.2019 veröffentlicht
Unter www.polizei.bremen.de ist ein Video des Tathergangs eingestellt. Das Video zeigt (zum Teil in Zeitlupe) die relevanten Sequenzen des Ablaufs in ihrer Rohfassung, aufgenommen von zwei verschiedenen Kameras in der Sankt-Pauli-Passage beim Theater am Goetheplatz.“
Für Hinweise wurde eine Belohnung von 3.000 Euro ausgelobt. Polizei und Staatsanwaltschaft fragen: „Wer kann Hinweise auf die Täter geben?“ – Kriminaldauerdienst Telefon 0421 / 362 3888. Das Hinweisportal für Fotos und Videos: https://hb.hinweisportal.de/
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