Fall Böhmermann: Keine Einstweilige Verfügung gegen Döpfner

Erdogan hatte die einstweilige Verfügung wegen Döpfners öffentlicher Unterstützung für das Schmähgedicht von Jan Böhmermann beantragt.
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Springer-Chef Mathias Döpfner hatte sich Böhmermanns Schmähungen «inhaltlich voll und ganz» angeschlossen.Foto: Wolfgang Kumm/Archiv/dpa
Epoch Times10. Mai 2016
Das Landgericht Köln hat die vom türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan beantragte einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Mathias Döpfner zurückgewiesen. Das sagte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur.

Erdogan hatte die einstweilige Verfügung wegen Döpfners öffentlicher Unterstützung für das Schmähgedicht von Jan Böhmermann beantragt. Döpfner hatte in einem offenen Brief geschrieben: „Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen.“

Nach Angaben des Medienhauses Axel Springer ging es Döpfner in seinem Brief auch um die Verteidigung der Kunst- und Satirefreiheit.

(dpa)

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