Fahrverbot in Stuttgart: DUH beantragt Beugehaft – Geht Kretschmann für den Diesel ins Gefängnis?
Im erbitterten Streit um Fahrverbote in Stuttgart hat die Deutsche Umwelthilfe Beugehaft gegen Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung beantragt, um das flächendeckende Fahrverbot für Euro-5-Diesel durchzusetzen.
Im Visier sind Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Thomas Strobl sowie der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer.
Deren politisches Handeln sei entscheidend für die Frage, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt werde, argumentierte die Umwelthilfe.
Die Regierung verletze „elementarste rechtsstaatliche Grundsätze“, weil sie das 2018 im Urteil vom Bundesverwaltungsgericht verhängte Fahrverbot nicht umsetze, zitieren die „Stuttgarter Nachrichten“ die DUH. Durch mehrere Zwangsgeld-Entscheidungen des VG und des Verwaltungsgerichtshofs sehe sie sich bestätigt.
„Landesregierung vergreift sich am Rechtsstaat“
„Die Landesregierung vergreift sich am Rechtsstaat. Sie steht aber nicht über dem Recht. Wer sich trotz vier Verurteilungen seit über einem Jahr weigert, ein höchstrichterliches Urteil zu erfüllen, muss mit Konsequenzen rechnen. Unser Rechtssystem sieht dafür Beugehaft vor“, sagt DUH-Anwalt Remo Klinger.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte am Dienstag den Eingang am Vortag. Aus dem Staatsministerium hieß es dazu, die Landesregierung nehme den Antrag zur Kenntnis. Das Land hat vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme.
Geht Kretschmann für Diesel ins Gefängnis?
Die Organisation beantragt Gefängnishaft für bis zu sechs Monate, sollte das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Juli 2017 nicht umgesetzt werden.
Demnach muss der Stuttgarter Luftreinhalteplan auch zonale Fahrverbote für Euro-5-Diesel in der bereits existierenden Umweltzone enthalten.
Bislang ist dies nicht vorgesehen. Seit dem vergangenen Januar gelten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge in der Landeshauptstadt.
Auch Bayern im Visier
Auch in Bayern hat der Verein Landespolitiker im Visier. Auf seine Klage wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 3. September über mögliche Zwangshaft gegen bayerische Politiker wegen Missachtung von Gerichtsurteilen verhandeln.
Anlass ist die Weigerung der Staatsregierung, trotz gerichtlicher Anordnung die Möglichkeit von Diesel-Fahrverboten in den Luftreinhalteplan für München aufzunehmen. (dpa/nmc)
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