Faeser verbietet „Compact“-Magazin – Polizei durchsucht Objekte

Das Bundesinnenministerium hat das Magazin „Compact“ und die Conspect Film GmbH verboten. Faeser erklärt dazu, das Magazin sei „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Rechtsgrundlage sei das Vereinsrecht.
Einsatzkräfte durchsuchten unter anderem ein Haus in Falkensee, dessen Adresse im Impressum des Magazins genannt wird.
Einsatzkräfte durchsuchten unter anderem ein Haus in Falkensee, dessen Adresse im Impressum des Magazins genannt wird.Foto: Sven Kraueler/dpa
Epoch Times16. Juli 2024

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das rechtsextremistische „Compact“-Magazin verboten. Wie ihr Ministerium am Dienstag mitteilte, werden seit dem Morgen Geschäftsräume der Organisation in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie Wohnungen von führenden Mitarbeitern, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern durchsucht.

Dabei sollen Vermögenswerte und weitere Beweismittel sichergestellt werden. Reporter beobachteten am Dienstagmorgen, wie Einsatzkräfte in ein Haus in Falkensee eindrangen, dessen Adresse im Impressum des Magazins genannt wird.

Faeser: Magazin hetzt gegen Demokratie

„Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten“, sagte Faeser am Dienstagmorgen. Das Magazin sei „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“, erklärte Faeser. „Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“

Das Verbot zeige nun, dass Deutschland „auch gegen die geistigen Brandstifter“ vorgehe, „die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen“.

Die von dem Aktivisten Jürgen Elsässer geleitete Compact-Magazin GmbH wurde bereits 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch, völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich eingestuft.

Rechtsgrundlage für das Verbot sei das Vereinsrecht. Demnach können auch Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden. Compact sowie das ebenfalls verbotene Unternehmen Conspect Film richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und Paragraf 3 des Vereinsgesetzes, so das Ministerium.

Online und in Print präsent

Laut dem Bundesinnenministerium sind die Hauptprodukte des Unternehmens das monatlich erscheinende „Compact“-Magazin mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren und der Online-Videokanal Compact TV.

Zudem sei das Unternehmen in Onlinenetzwerken präsent und betreibe einen Onlineshop, in dem auch Artikel wie Kleidungsstücke, Plakate, Aufkleber, Tassen und Medaillen verkauft würden. Das Unternehmen ist dem Ministerium zufolge auch ein „zentraler Akteur“ bei der Vernetzung der sogenannten Neuen Rechten.

Auch Elsässer selbst wirkt laut Verfassungsschutzbericht 2023 als „zentraler Verbindungsakteur“. Exemplarisch dafür sei neben der Zusammenarbeit mit der Regionalpartei Freie Sachsen auch die Vernetzung mit der AfD. Zudem weise die Vereinigung enge Verbindungen zur „Identitären Bewegung“ (IB) auf.

Neben der Compact-Magazin GmbH wurde auch die Conspect Film GmbH verboten. Beide Unternehmen dürfen von nun an nicht mehr weitergeführt werden, Verstöße dagegen gelten als Straftaten. (afp/red)



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