Faeser unter Druck: Schönbohm soll Schweigegeld erhalten haben – Parlament nicht eingeweiht

Entgegen anderslautenden Angaben gegenüber dem Parlament soll Ministerin Faeser dem zu Unrecht als BSI-Chef abberufenen Arne Schönbohm 20.000 Euro Schweigegeld bezahlt haben. Das Bundesinnenministerium (BMI) legte die Vereinbarung im anhängigen Mobbingprozess vor.
Innenministerin Nancy Faeser muss sich im Bundestags-Innenausschuss Fragen zur Causa Schönbohm stellen lassen.
Innenministerin Nancy Faeser hat im Bundestagsinnenausschuss eine Schweigevereinbarung ihres Hauses mit dem abberufenen BSI-Chef Schönbohm unerwähnt gelassen.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Von 13. Januar 2024

Es hatte mehrere Anläufe gebraucht, ehe sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser überhaupt dazu bereit erklärt hatte, sich in der Affäre um den versetzten BSI-Chef Arne Schönbohm vor dem Bundestag zu äußern. Im September 2023 wies sie dabei mehrere gegen sie erhobene Vorwürfe im Zusammenhang mit dessen Abberufung zurück. Sie verwies auch darauf, dass der Beamte keine Klage gegen seine Versetzung erhoben habe.

Schönbohm sagte Verzicht auf Anfechtung der Abberufung zu

Wegen Mobbings geht der frühere Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) jedoch weiterhin gegen das Ministerium vor. Und dieses Verfahren hat nun offenbar ein wichtiges Dokument zutage gefördert, das Faesers Darstellung grundlegend relativiert.

Wie „Bild“ berichtet, hat eine Anwältin des BMI selbst am 18. Dezember 2023 beim Verwaltungsgericht Köln eine „Außergerichtliche Vereinbarung“ zwischen dem Ministerium und Schönbohm vorgelegt. Diese sei am 17. Januar desselben Jahres unterzeichnet worden.

Inhalt war ein Verzicht des früheren BSI-Leiters auf rechtliche Schritte gegen seine Abberufung und Versetzung an die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV). Auch erklärte Schönbohm sich bereit, eine Nachbesetzung der BSI-Spitze nicht anzugreifen.

Im Gegenzug sicherte das BMI zu, dem Vertragspartner 20.000 Euro als Zuschuss zu dessen „Rechtsverfolgungskosten“ zu bezahlen. Die Anwältin des BMI sprach selbst von einem „großzügig bemessenen“ Betrag.

Faeser ließ noch im Herbst das Bestehen einer Vereinbarung dementieren

Bezüglich des Bestehens der Abmachung vereinbarten das BMI und Schönbohm Stillschweigen. Unterfertigt hatte das Dokument Martin von Simson. Dieser ist Leiter der Zentralverwaltung des BMI – und Vermieter der Berliner Wohnung von Bundesinnenministerin Faeser.

Es spricht sehr wenig dafür, dass Faeser über das Bestehen und den Inhalt dieser Abrede nicht im Bilde war. Dennoch hat sie im Rahmen ihrer Ausführungen gegenüber dem Innenausschuss des Bundestages kein Wort darüber verloren. Erst recht nicht, als sie angesprochen hatte, dass eine Klage vonseiten Schönbohms gegen seine Versetzung unterblieben war.

Aus Sicht der Union wäre dies jedoch eine entscheidende Information gewesen, um die Gründe für dieses Verhalten zu verstehen. Die Vize-Fraktionschefin von CDU und CSU, Andrea Lindholz, betonte gegenüber „Bild“, Faeser hätte dem Ausschuss das Dokument spätestens im Herbst vorlegen müssen. Noch im Herbst hieß es vonseiten des Ministeriums gegenüber dem Blatt, eine solche Abrede bestehe gar nicht.

Paragraf 3 der Vereinbarung habe das BMI im Kontext parlamentarischer Kontroll- und Auskunftsrechte ausdrücklich von der Schweigepflicht entbunden. Dennoch habe Faeser es vorgezogen, zu schweigen. Aus Sicht der Union ein vielsagender Vorgang:

„Ich kenne keinen Fall, in dem ein Ministerium einem Beamten so große Geldzuwendungen gemacht hat. Da ist etwas faul.“

Verschwörungstheorie als Grundlage für Versetzung von Schönbohm

Die Affäre Schönbohm hatte im Vorjahr enorme innenpolitische Wellen geschlagen. Faeser hatte Schönbohm am 18. Oktober 2022 die Führung seiner Dienstgeschäfte untersagt und im Dezember desselben Jahres dessen Versetzung veranlasst.

Anlass dafür war eine knapp zwei Wochen zuvor verbreitete Verschwörungstheorie von „ZDF Magazin Royale“-Moderator Jan Böhmermann, die Schönbohm eine Nähe zu Russlands Geheimdienst unterstellte. Grundlage dafür war eine über mehrere Ecken konstruierte indirekte Kontaktschuld Schönbohms als früherer Vorsitzender des „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V.“

Schönbohm beantragte ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst. Eine sechsmonatige Untersuchung ergab, dass die Anschuldigung komplett haltlos waren. Im Zeichen der „Zeitenwende“ waren sie für Faeser jedoch ausreichend, um gegen ihren Spitzenbeamten vorzugehen.

Gegenüber dem Bundestag stellte die Ministerin auch in Abrede, dass sie Schönbohm auf Zuruf Böhmermanns abberufen habe. Sie sprach stattdessen von einem „Vertrauensverlust“, der unter anderem mit einer „ausufernden Pressearbeit“ des als unbequem geltenden BSI-Chefs zu tun gehabt habe.

Haldenwang entlastet Faeser vom Vorwurf des Missbrauchs des Verfassungsschutzes

Die interne Anordnung gegenüber Schönbohm, die diesem die Weiterführung der Dienstgeschäfte verbot, nahm jedoch explizit auf die Russland-Vorwürfe Bezug. Durch diese sei „in der Öffentlichkeit das Vertrauen in Amtsführung nachhaltig beschädigt“.

Dieser behauptete Vertrauensverlust, so hieß es weiter, sei „unabhängig davon, wie stichhaltig diese sind und ob dieses sich im Ergebnis als zutreffend erweisen“, eingetreten. Dies mache „eine weitere Amtsführung und die Aufgabenerfüllung im BSI“ unmöglich.

Aufgrund interner Vermerke Faesers, die der Presse zugespielt wurden, entstand sogar der Verdacht, die Ministerin habe den Inlandsgeheimdienst mobilisiert, um belastendes Material gegen Schönbohm zu finden. Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, wies diese Darstellung im Innenausschuss des Bundestages jedoch zurück. Gegenüber Medien äußerte er zudem:

„Eine solche Anfrage wäre rechtswidrig gewesen, und sie wäre nicht befolgt worden.“



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion