Faeser spricht von Erfolg gegen irreguläre Migration – minus 29 Prozent in Deutschland
Im Jahr 2024 ist die Zahl der Asylanträge in der EU und den zusätzlich mit ausgewerteten Ländern Schweiz und Norwegen deutlich zurückgegangen. Dies teilte die auf Malta ansässige Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) Ende der Vorwoche mit. Auch in Deutschland teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zahlen für 2024 mit. Hier ist die Zahl der Anträge mit 29 Prozent sogar deutlich überdurchschnittlich zurückgegangen.
Deutschland bleibt dennoch das Land, in dem EU-weit die meisten Asylanträge gestellt werden. Außerdem gibt es nach wie vor Unwägbarkeiten bei der Rückübernahme von Flüchtlingen, für deren Verfahren nach den Dublin-Regeln ein anderer Mitgliedstaat zuständig wäre.
Auswirkungen von Machtwechsel in Syrien auf Asylzahlen noch ungewiss
Den bis dato noch nicht veröffentlichten Zahlen zufolge, über die unter anderem die „Welt am Sonntag“ berichtete, belief sich die Zahl der Asylanträge 2024 EU-weit auf etwa 1,008 Millionen. Im Jahr zuvor waren es noch 1,14 Millionen gewesen. Das entspricht einem Rückgang von knapp 12 Prozent.
Die Zahl liegt deutlich unter den bisherigen Höchstwerten von 1,32 Millionen Schutzsuchenden im Jahr 2015 und 1,26 Millionen im darauffolgenden Jahr. Allerdings ist sie immer noch deutlich unter jenen der späten 2010er Jahre und der Corona-Zeit angesiedelt. Zwischen 2020 und 2022 stieg die Zahl der Asylanträge von 472.660 auf 962.160. In der Zeit von 1994 bis 2013 hatte es EU-weit in keinem Jahr mehr als 431.200 Gesuche gegeben.
Nach wie vor kamen die meisten Geflüchteten aus Syrien. Wie sich der im Dezember vollzogene Machtwechsel zu den Rebellen von Hayat Tahrir al-Sham (HTS) auf die künftige Entwicklung auswirken wird, ist noch ungewiss. Im Vorjahr erhielten noch etwa 90 Prozent der Schutzsuchenden aus Syrien entweder einen offiziellen Status als Flüchtlinge oder subsidiären Schutz.
Geringere Anerkennungsquoten bei Flüchtlingen aus Türkei und Venezuela
Neben Syrien waren erneut Afghanistan, Venezuela und die Türkei die primären Herkunftsländer der Antragsteller. In den Monaten Januar bis Oktober 2024 lag die Anerkennungsquote der Asylgesuche bei afghanischen Asylbewerbern zwischen 48 und 61 Prozent. Dazu kamen zwischen acht und elf Prozent subsidiäre Schutztitel.
Mit Ausnahme des August 2024 lagen hingegen die Anerkennungsquoten für Geflüchtete aus Venezuela im einstelligen Bereich. Zwischen 16 und 21 Prozent lagen sie bei türkischen Asylsuchenden – dort wurde in jeweils nur einem bis zwei Prozent der Fälle subsidiärer Schutz gewährt.
In Deutschland fiel der Rückgang der Asylzahlen noch deutlicher aus. Über das gesamte Jahr 2024 hinweg beantragten 250.945 Menschen hier Asyl oder subsidiären Schutz. Gegenüber dem Jahr zuvor waren dies um mehr als 100.000 Antragsteller oder fast 30 Prozent weniger. Es gab damit nur noch rund 7.000 Asylgesuche mehr als 2022. Die höchste Anzahl an Anträgen lag bisher bei 745.545 im Jahr 2016. Insgesamt entschied das BAMF im Vorjahr über 301.350 Erst- oder Folgeanträge.
Faeser: Sinkende Asylzahlen als Erfolg der Grenzkontrollen
Zu der Höhe der Asylzahlen in Deutschland trug bei, dass es nach wie vor das Hauptzielland von Antragstellern aus den meisten Hauptherkunftsländern war. Lediglich Flüchtlinge aus Venezuela oder Kolumbien stellten ihre Anträge auf Anerkennung vorwiegend in Spanien. Antragsteller aus der Ukraine, Georgien, Guinea und Haiti zog es vor allem nach Frankreich. In Italien beantragten vor allem Geflüchtete aus Bangladesch, Pakistan, Peru und Tunesien Asyl.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser sprach in einer ersten Reaktion von einem Erfolg. Man habe „die irreguläre Migration stark zurückdrängen können“, heißt es auf n-tv. Die mittlerweile an allen Landesgrenzen stattfindenden Kontrollen zeigten sich hilfreich, um „Schleuserrouten zu durchkreuzen“. Die Kontrollen seien vorerst bis März bei der EU-Kommission angemeldet, die Minister geht von einer Fortdauer auch nach diesem Zeitpunkt aus.
Faeser mahnte eine zeitnahe Verabschiedung der von ihrem Ministerium erarbeiteten Gesetzesentwürfe zur Umsetzung des GEAS an. Im Dezember 2023 hatten sich die Mitgliedstaaten auf dieses „Gemeinsame Europäische Asylsystems“ geeinigt. Das Paket ermöglicht vor allem bei Asylbewerbern aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote die Durchführung von Verfahren an den Außengrenzen.
Italien hat nur drei Übernahmeersuchen entsprochen
Einem Bericht des BAMF zufolge, aus dem die „Bild“ zitiert, hat Italien im Jahr 2024 in 10.402 Fällen Übernahmeersuchen aus Deutschland zugestimmt. Diese betreffen Flüchtlinge, deren Ersteinreise in die EU in Italien stattgefunden hatte – was nach den Dublin-Regeln auch bedeutet, dass Rom über das Asylgesuch entscheiden müsse. Tatsächlich seien nur drei überführt worden.
Nicht deutlich besser sah es auch bei anderen Ersteinreisestaaten aus. Griechenland akzeptierte von 15.453 Übernahmeersuchen nur 219 – wobei 22 tatsächlich überstellt wurden. Bulgarien akzeptierte immerhin 3.297 von 8.090 Gesuchen, Kroatien 12.932 von 14.068. Am Ende gab es nach Bulgarien 290 und nach Kroatien 533 Abschiebungen.
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