Faeser: „Wer kein Recht hat, in der EU zu bleiben, muss auch wieder zurückkehren”

Die EU-Kommission plant einen neuen Gesetzesentwurf für strengere Abschieberegeln in Europa. Faeser begrüßt diese Initiative.
Titelbild
Innenministerin Nancy Faeser (R) und die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen (C) während der Eröffnung des Gipfels des Berliner Prozesses 2024 am 14. Oktober 2024 im Kanzleramt.Foto: Michele Tantussi/Getty Images
Epoch Times15. Oktober 2024

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat den Vorstoß von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für strengere europäische Abschieberegeln begrüßt. „Ein effektives Rückkehrsystem auf europäischer Ebene ist unverzichtbar“, sagte Faeser dem „Handelsblatt“ nach Angaben vom Dienstag.

„Wer kein Recht hat, in der EU zu bleiben, muss auch wieder zurückkehren, damit wir diejenigen schützen können, die wirklich Schutz vor Krieg und Terror brauchen.“

Begrenzung der irregulären Migration

Dafür müsse bei der Überarbeitung der EU-Rückführungsrichtlinie der Fokus auf „effektivere Rückführungsverfahren“ gelegt werden, sagte Faeser. Nach ihrer Vorstellung müssen Rückführungsentscheidungen eines EU-Staates in der ganzen Europäischen Union einfacher als bisher vollzogen werden, damit sich Ausreisepflichtige nicht der Rückführung entziehen können. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur wirksamen Begrenzung der irregulären Migration.“

In Deutschland sei mit einem umfassenden Gesetzespaket bereits dafür gesorgt worden, dass es deutlich mehr und schnellere Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht gebe, sagte Faeser. Aktuell seien dies gut 20 Prozent mehr als im Vorjahr.

Die EU-Kommission will einen neuen Gesetzentwurf zur Rückführung illegal eingereister Migranten vorlegen. Dies hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem am Montagabend veröffentlichten Brief an die 27 Mitgliedstaaten angekündigt. Der Vorschlag werde „klare Kooperationsverpflichtungen für rückgeführte Personen“ enthalten und habe die Absicht, „den Rückführungsprozess wirksam zu straffen“.

Die EU-Mitgliedsländer hatten sich erst im Frühjahr mühsam auf eine Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystems (Geas) geeinigt, die unter anderem verschärfte Abschieberegeln vorsieht. Seither forderten unter anderem die Niederlande und Ungarn, von den gemeinsamen Asylregeln ausgenommen zu werden. Solche sogenannten Opt-outs erfordern jedoch eine EU-Vertragsänderung, der alle Mitgliedsländer zustimmen müssen.

Die im Frühjahr vereinbarte Geas-Reform soll ab Juni 2026 gelten. Dadurch sollen unter anderem erstmals schnellere Asylverfahren direkt an den EU-Außengrenzen möglich werden. Führende Migrationsexperten halten Geas hinsichtlich von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten für problematisch. (afp/red)



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