Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden: Facebook wehrt sich gegen Vorwürfe aus Politik
Allerdings seien etliche Behördenanfragen in anderen Fällen so fehlerhaft, dass sie nicht von Facebook bearbeitet werden könnten.
Sicherheitsbehörden und Strafverfolger in Deutschland hatten nach Angaben des Netzwerks im vergangenen Jahr insgesamt 5484 Anfragen an Facebook, darunter 3140 in der zweiten Jahreshälfte. In 554 Fällen wurde der Zugriff auf Inhalte beschränkt, weil er nach deutschem Recht wegen Volksverhetzung, Leugnung des Holocausts oder anderer Vorschriften verboten war.
Facebook betonte, in Bayern, anderen Bundesländern und auch Bundesbehörden habe man Ansprechpartnern gezeigt, wie man erfolgreich Anfragen an das Netzwerk stellen kann. Eine große Anzahl von Polizisten wüssten allerdings nicht, wie man eine erfolgreiche Meldung einreichen könne. „Zusammen mit unseren Ansprechpartnern in den Strafverfolgungsbehörden arbeiten wir unermüdlich daran, das Verständnis für das korrekte Prozedere zu erhöhen.“
Unterdessen unterstützte der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, die Forderungen, die Kooperation zwischen den Netzwerken und Sicherheitsbehörden zu intensivieren. „Soziale Netzwerke sind ein wichtiges Kommunikationsmittel für Dschihadisten“ , sagte Maaßen der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Montagausgabe). „Daher ist eine enge Kooperation der Sicherheitsbehörden mit den Betreibern sozialer Medien notwendig.“
(dpa)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion