Facebook-Nutzer soll rund 2000 Euro für Beleidigung von Claudia Roth zahlen
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen Facebook-Nutzer wegen Beleidigung der Grünen-Politikerin Claudia Roth zu einer Geldstrafe von 1920 Euro verurteilt. Das Gericht verhängte am Dienstag gegen Andreas M. wegen Beleidigung in zwei Fällen eine Gesamtstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen zu je zwölf Euro. Der Angeklagte war dem Verfahren nach Angaben der Richterin „ohne ausreichende Entschuldigung“ ferngeblieben.
Der 57-Jährige kann gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Einspruch einlegen. Er hatte sich im Herbst 2015 auf seiner Facebook-Seite über die Bundestagsvizepräsidentin Roth geäußert. Nach Angaben des vorgeladenen Zeugen hatte der Angeklagte der Mann Roth als „linksfaschistische Sau“ bezeichnet.
Nach Gerichtsangaben hatte Andreas M. zudem gefordert, Roth „aufzuhängen“. Der Vorwurf des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten wurde vom Gericht aber nicht weiter verfolgt. Das Verfahren war von dem vorgeladenen Zeugen angestrengt worden. Dieser hatte die Äußerungen auf Facebook entdeckt und zur Anzeige gebracht.
Im Zuge der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 hatte sich der Ton der Debatten in den sozialen Netzwerken deutlich verschärft. Insbesondere Politiker beklagen seitdem immer wieder Attacken unterhalb der Gürtellinie.
Das soziale Netzwerk Facebook steht deshalb zunehmend unter Druck, aktiv gegen Hetze und falsche Informationen vorzugehen. Die Bundesregierung forderte das US-Unternehmen wiederholt auf, sogenannte Hasskommentare konsequent zu löschen. (afp)
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