EZB-Kläger Gauweiler: EZB kauft Staatsanleihen – Deutschland trägt das Risiko
Die EZB kauft Staatsanleihen bankrotter Euro-Staaten ohne die Genehmigung der Parlamente. Damit wird zwar die Zinslast eines Landes indirekt gesenkt und es bleibt zahlungsfähig – andere EU-Staaten tragen jedoch das Risiko.
„In so einem Europa möchte ich nicht leben“, meinte dazu der Anwalt und ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Gauweiler in einem Interview mit „Focus“-Online.
Bisher habe die EZB etwa 2,6 Billionen Euro an Staatsanleihen gekauft und werde diese Praxis auch weiterverfolgen, so Gauweiler. Sollten diese Papiere ausfallen, werde es zu Verlusten beim EZB kommen. Die EU-Mitgliedsstaaten werden diese Verluste tragen müssen, allen voran Deutschland, das mit knapp 30 Prozent der größte Anteilseigner ist.
Es kann nicht sein, dass solche Risiken an den parlamentarischen Gremien vorbei beschlossen werden dürfen“, sagte Gauweiler im „Focus“-Interview.
Außerdem streite der Bundestag um Kleinbeiträge, aber Risiken in Billionen-Höhe würden nicht diskutiert werden. Dies stelle den Sinn der repräsentativen Demokratie auf den Kopf, beklagt der Anwalt.
Haftungsrisiken überschuldeter Staaten werden nach Deutschland verlagert – am Parlament vorbei
Anfang Juli hatte Gauweiler dieses Thema bereits aufgegriffen. Gemeinsam mit dem Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek schrieb er in einer Presseerklärung:
Am Parlament vorbei werden gigantische Haftungsrisiken von überschuldeten Staaten auf die Bundesrepublik Deutschland verlagert – ohne demokratische Legitimation und ohne parlamentarische Kontrolle.
„Der EuGH ist aufgefordert, das europäische Recht gegen die Kompetenzanmaßungen der EZB durchzusetzen und damit diesen Giganten der Finanzmacht auf den Boden der Demokratie zurückzuholen. Dass die Bundesregierung das rechtswidrige Verhalten der EZB unterstützt, ist skandalös.“
Verhandlung am Europäischen Gerichtshof
Gauweiler und andere Beschwerdeführer hatten gegen die Staatsanleihenkäufe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich die wesentlichen rechtlichen Einwände der Beschwerdeführer zu eigen gemacht und mit Beschluss vom 18.7.2017 die Sache dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az. 2 BvR 859/15 u.a.).
Der EuGH hat nun über die Vereinbarkeit des Ankaufprogramms mit dem europäischen Unionsrecht zu befinden.
In der Presseerklärung heißt es:
Das beschönigend als ‚geldpolitische Lockerung‘ bezeichnete Staatsanleihenankaufprogramm der EZB ist weder mit den europäischen Unionsverträgen noch mit dem Grundgesetz vereinbar.“
„Es verstößt gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung und gegen das Demokratiegebot des Grundgesetzes. Das Staatsanleihenaufkaufprogramm trägt den offiziellen Namen ‚Public Sector Asset Purchase Programme‘ (PSPP)“.
Aufkaufprogramm dient überschuldeten Staaten – Politiker machen neue Schulden
Und weiter: „Obwohl die EZB Staatsanleihen aller Eurostaaten kauft, ist das Ankaufprogramm der Sache nach ein Programm zur finanziellen Unterstützung der überschuldeten Staaten, insbesondere Spaniens, Frankreichs und nicht zuletzt Italiens.“
Die Politiker dieser Länder würden dadurch angeleitet, zusätzliche Schulden auf Kosten Dritter zu machen. Gauweiler schreibt:
„Sie werden durch die EZB-Politik um dreistellige Milliardenbeträge ‚entlastet‘, während den deutschen Sparern die Nullzinspolitik bereits weit über 400 Milliarden gekostet hat“. (as)
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