0,5 Promille zu riskant? DVR fordert absolutes Alkoholverbot am Steuer

Die Zeiten des Feierabendbieres könnten bald vorbei sein. Steigende Unfallzahlen und neue Cannabis-Gesetze bringen die Debatte ins Rollen: Der DVR fordert 0,0 Promille am Steuer. Wie reagiert die Politik?
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Durch die Teillegalisierung von Cannabis am 1.April hat die Diskussion um Alkoholgrenzwerte neue Dynamik erhalten.Foto: oatawa/iStock
Epoch Times26. August 2024

Angesichts einer wieder steigenden Zahl von Unfällen fordert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ein komplettes Alkoholverbot am Steuer.

Hauptgeschäftsführer Stefan Grieger sagte der „Rheinischen Post“ (Montag): „Ab 0,5 Promille ist das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand.“ Der DVR fordere daher ein absolutes Alkoholverbot, weil das Fahren unter Alkoholeinfluss „neben dem Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit und dem Nicht-Angurten zu den Hauptunfallursachen schwerer und tödlicher Verkehrsunfälle in der EU gehört“, so der Experte.

Grieger betonte weiter, in Gesprächen mit politisch Verantwortlichen erhalte er für die Forderung verbal viel Unterstützung. „Viele fürchten dann aber die Reaktion bestimmter Medien, sollten sie mit einer solchen Forderung an die Öffentlichkeit treten. Sie ist eben nicht populär.“ Er sei aber „guter Dinge“, sagte der Hauptgeschäftsführer. „Vor Jahren hätte es auch niemand für möglich gehalten, dass einmal das Rauchen in Restaurants oder öffentlichen Verkehrsmitteln verboten ist.“

Alkohol und Cannabis: Versicherer warnen vor Mischkonsum

Auch durch die Teillegalisierung von Cannabis am 1.April hat die Diskussion um Alkoholgrenzwerte neue Dynamik erhalten. So warnen unter anderem Versicherer vor den Gefahren eines Mischkonsums.

„Nach dem aktuellen Gesetzentwurf dürfen Fahrer weiterhin bis zu 0,5 Promille Alkohol und zusätzlich bis zu 3,5 Nanogramm THC im Blut haben. Es wäre also erlaubt, bis zur heutigen Promillegrenze auch noch in Maßen zu kiffen und sich dann ans Steuer zu setzen“, kritisiert die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Anja Käfer-Rohrbach.

Rohrbach weist daraufhin, dass die Kombination von Alkohol und Cannabis unberechenbar sei und die Unfallgefahr erhöhe. Schon geringe Alkoholdosen würden ausreichen, um die Wirkungen von Cannabis zu verstärken. „Wer gleichzeitig kifft und trinkt, sollte nicht auch noch Auto fahren dürfen“, so Käfer-Rohrbach.

Was aktuell gilt

Derzeit gilt in Deutschland für die meisten Autofahrer eine Obergrenze von 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration. Allerdings gibt es bereits jetzt Ausnahmen: Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt bereits eine 0,0-Promille-Grenze. Dies gilt für Autos, Motorräder (und Roller), sowie E-Scooter. Auf dem Fahrrad gilt laut ADAC die 0,0-Promillegrenze für Fahranfänger nicht.

Auch Bus- und Taxifahrer sowie Gefahrgutfahrer dürfen die 0,0-Promille-Grenze nicht überschreiten. Ihnen drohen bei einem Verstoß Geldbußen bis zu 10.000 Euro bzw. 50.000 Euro.

Ab 0,3 Promille kann bei auffälligem Fahrverhalten oder Unfällen eine Straftat vorliegen. Ab 1,1 Promille liegt grundsätzlich eine Straftat vor, unabhängig vom Fahrverhalten. Die Folge ist eine hohe Geldstrafe, abhängig vom Netto-Monatsgehalt. Dazu kommt der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von neun bis zwölf Monaten. Im Einzelfall kann dem  Fahrer auch eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet werden. (dts/red)



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