Elterngeld-Kahlschlag durch Steuerklassen-Gesetz? Fachleute sehen Kürzungen voraus

Lohnsteuerexperten befürchten, dass das geplante Steuerklassen-Gesetz zu einer Kürzung des Elterngeldes führen könnte. Demnach könnten bei der Ermittlung des Elterngeldes „erhebliche finanzielle Nachteile“ für Familien entstehen.
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Eine Mutter mit einem Jahresbruttoverdienst von 48.000 Euro könnte statt 1.800 Euro nur noch 1.604 Euro Elterngeld pro Monat erhalten.Foto: Anton Novikov/iStock
Epoch Times7. Oktober 2024

Das von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geplante Gesetz für einheitliche Steuerklassen für Ehepaare wird nach Einschätzung von Experten zu Kürzungen beim Elterngeld führen. Das berichtet die „Bild“ (Montagausgabe) unter Berufung auf die entsprechende Stellungnahme des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine für Anhörung im Bundestag am Montag.

Demnach könnte das Elterngeld für Paare bei Wegfall der Steuerklassen III und V und die Pflicht zur einheitlichen Steuerklasse IV um bis zu 200 Euro monatlich niedriger ausfallen.

Wegfall der Wahlmöglichkeit

„Bei der Ermittlung des Elterngeldes entstehen erhebliche finanzielle Nachteile“ für Familien, zitiert die „Bild“ aus der Stellungnahme. So könnte zum Beispiel eine Mutter mit einem Kind und einem bisherigen Jahresbruttoverdienst von 48.000 Euro statt bisher 1.800 Euro nur noch 1.604 Euro Elterngeld im Monat erhalten.

Der Wegfall der Wahlmöglichkeit bei den Steuerklassen führt „zu einer Schlechterstellung von Familien in der ausgesprochen sensiblen Phase der Familienplanung“, zitiert die „Bild“ die Lohnsteuerexperten.

Besteuerung nach Arbeitslohn

Die Bundesregierung hatte die Abschaffung der Steuerklassen III und V für Verheiratete Ende Juli beschlossen.

Die Reform gilt als Ersatz für eine Abschaffung des Ehegattensplittings: Die Ehepartner werden künftig anhand ihres individuellen Arbeitslohns besteuert, um die Lohnsteuerbelastung gerechter zu verteilen.

Als mögliche Maßnahmen werden ein Übergang vom Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting, ein Ende der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und höhere Rentenabschläge bei Frührentnern genannt. (dts/red)



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