Ex-Verteidigungsminister Scholz: Seit 2015 bricht die Bundesregierung ununterbrochen das Grundgesetz

Die Öffnung der Grenzen 2015 und die unkontrollierte Einwanderung war der schwerste Verfassungsbruch, den die Bundesrepublik jemals erlebt habe, meint Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz. Doch seitdem habe die Bundesregierung nicht damit aufgehört, das Grundgesetz zu brechen.
Epoch Times28. Juli 2019

Seit 2015 begeht die Bundesregierung immer wieder einen Verfassungsbruch, sagte der ehemalige Bundesverteidigungsminister, Verfassungsrechtler und Berliner Anwalt, Prof. Dr. Rupert Scholz (CDU) in einem Interview mit der „Jungen Freiheit“ (JF).

„Der entscheidende Verfassungsbruch lag darin, dass die Bundesregierung seinerzeit unkontrolliert die Grenzen Deutschlands für eine ebenso unkontrollierte Einwanderung geöffnet hat“, meinte das CDU-Mitglied.

So habe die Bundesregierung Artikel 16a des Grundgesetzes nicht nur zu Beginn der Migrationskrise 2015 gebrochen, sondern tue dies immer noch. „Und damit auch das Dubliner Übereinkommen, das das gleiche besagt“, so Scholz weiter. (Artikel 16a besagt, dass Personen, die aus einem sicheren Drittstaat kommen, kein Anrecht auf Asyl in Deutschland haben).

Was 2015 passiert sei, „war nicht nur ‚ein‘ Verfassungsbruch – sondern der schwerste, den wir in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals erlebt haben“, fügte der Ex-Verteidigungsminister hinzu. 

Zu Artikel 1GG: „Das Grundgesetz ist kein weltweiter Wertmaßstab“

Außerdem widersprach Scholz dem Argument, dass die Öffnung der Grenzen mit Verweis auf Artikel 1 des Grundgesetzes, „die Würde des Menschen ist unantastbar“, gerechtfertigt gewesen sei.

Auch das ist ein Stück Irreführung. Denn das Grundgesetz ist eine nationale Verfassung, die für die Bundesrepublik Deutschland gilt und nicht für Menschen, die sich außerhalb Deutschlands in ihrer Würde verletzt sehen. Das Grundgesetz ist kein weltweiter Wertmaßstab“, meinte er.

Verstoß gegen das Schengen-Abkommen

Ähnlich hatte sich Scholz bereits 2015 in der Sendung „Standort Berlin“ geäußert, die EPOCH TIMES berichtete. Neben der oben genannten Argumentation erklärte der Jurist damals, dass auf EU-Ebene gegen das Schengen-Abkommen verstoßen wurde.

Denn es würde zwar Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union sicherstellen, aber nur unter der Voraussetzung, dass die gemeinsame Außengrenze gesichert werde. 

Das Schengen-Abkommen hat keine nationalen Grenzen im staatsrechtlichen Sinne aufgelöst, sondern regelt die Ein- und Ausreise in die betreffenden Staatsgebiete.

Offene Grenzen: Kanzlerin stellt Existenz des deutschen Staates infrage

Die Worte der Kanzlerin, dass wir nur noch offene Grenzen hätten und es praktisch gar keine Grenzen gäbe, sei somit falsch und stelle den Staatsbegriff und somit auch die Existenz eines deutschen Staates infrage, verdeutlichte der CDU-Politiker. 

Dabei sei die Grenzhoheit eine elementare Voraussetzung, die zum Staatsbegriff gehöre. Dieser setze sich nämlich aus den drei Grundelementen Staatsvolk, Staatsgebiet (durch festgelegte Grenzen) und Staatsgewalt zusammen. Wenn die Staatsgrenze plötzlich keine Bedeutung mehr habe, so sei auch der Staatsbegriff hinfällig, machte Scholz deutlich. 

Der Staatsbegriff könne nicht einfach durch eine Bundeskanzlerin aufgekündigt werden, so Scholz. Damit würde sie den deutschen Staat in seiner ganzen Existenz infrage stellen, erläutert der Verfassungsrechtler.

„Nur die AfD nennt Dinge klar beim Namen“

Im JF-Interview sprach Scholz zudem über die AfD. Sie sei „die einzige Partei, die hier die Dinge klar beim Namen nennt. Das sollte den anderen doch zu denken geben.“ 

Diesen Aspekt sprach der Ex-Verteidigungsminister bereits 2015 an:

Der Deutsche Bundestag spiegelt gar nicht mehr das wider, was die Stimmung in der Bevölkerung ist. In einer Demokratie muss man natürlich aber auch mal Stimmungen aus der Bevölkerung aufnehmen, gerade, wenn es um Sorgen und Ängste geht – dem muss man Rechnung tragen – weil sonst hebt man ab, buchstäblich“, so der CDU-Politiker.

(as/er)



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