Ex-Verfassungsrichter Papier hält „Kinderrechte“ für „problematische Stärkung der behördlichen Einflussnahme“
Seit einem Jahr wird Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung teilweise verwehrt. Präsenzunterricht fand nur bedingt statt. Doch während Kinder und Eltern zu Hause im Lockdown saßen, beschloss die Bundesregierung im Januar, eine zusätzliche Kinderrechtsklausel in die Verfassung aufzunehmen. Wie passt das zusammen?
Hans-Jürgen Papier ist ein gern gesehener Interviewpartner, wenn es um die Einhaltung der Grundrechte in Deutschland geht. Vor einer „Erosion“ der Rechtsstaatlichkeit warnt er schon seit längerem.
In einem Interview mit der „Welt“ ging der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts jüngst auch auf das Thema Bildung und Kinderrechte ein. Die Zeitung stellte fest, dass zurzeit das Recht auf Bildung von Kindern und Jugendlichen „eine untergeordnete Rolle“ spiele. Gleichzeitig plane die Koalition jedoch, Kinderrechte in die Verfassung zu schreiben.
„Ich halte das, was mit der Einführung einer Kinderrechtsklausel in das Grundgesetz geplant ist, bestenfalls für schlichte Symbolpolitik – oder aber für eine problematische Stärkung der behördlichen Einflussnahme auf die Erziehung der Kinder zulasten der Eltern“, antwortete Papier auf eine Frage der Zeitung.
Von der Verfassung her sei die Klausel unnötig, denn die Rechte der Kinder seien hinreichend gesichert. „Sie sind selbstverständlich Träger aller Freiheitsrechte, ohne dass dies ausdrücklich normiert ist“, so der Jurist.
Die Bundesregierung hat am 20. Januar ein Gesetz zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz beschlossen. Damit wurde eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt.
Künftig soll es in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes heißen:
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Papier sagte weiter im Interview, dass im Grundgesetz „nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts immer das Kindeswohl in den Vordergrund gestellt worden“ sei. Danach sei das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht immer ein treuhänderisches Recht im Interesse und zum Wohle der Kinder gewesen.
Der Staat habe nur die Wächterfunktion. Sollte das Kindeswohl tatsächlich verletzt oder missachtet werden, liege das sicher nicht an der Verfassung, so der Staatsrechtswissenschaftler. In der Praxis auftretende Mängel würden „vorrangig auf Vollzugsdefiziten im Hinblick auf das geltende Recht“ basieren, was „nicht mit einer programmatischen Änderung der Verfassung behoben werden“ könne.
Was das Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche während der Pandemie betreffe, so sei dies in der Realität nicht genügend „gewürdigt“ worden. Das Menschenrecht auf Bildung sei nicht nur eine „moralische Verpflichtung, sondern ein anerkanntes, rechtlich verbindliches Gebot, das etwa bei der Prüfung von Schulschließungen im Rahmen von Verhältnismäßigkeitsabwägungen zu beachten ist“, so der Ex-Gerichtspräsident.
Nach einhelliger Expertenmeinung ist die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung nicht nur überflüssig, sondern auch eine potenzielle Gefahr für die Elternrechte. Kinder seien Menschen und bräuchten daher keine Zusatzerwähnung als „Sondergruppe“ – im Gegenteil: Dies stehe im Konflikt mit der bisherigen Gesetzessystematik, erklären diese.
Auch die bekannte Publizistin Birgit Kelle warnte vor „Kinderrechten“ in der Verfassung: „Schwingt sich der Staat selbst zum Schutzherrn der Kinder auf, ermächtigt er sich dazu, im Zweifelsfall das, was er für deren Interesse hält, gegen deren Eltern durchzusetzen“, mahnte diese.
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