Ex-Verfassungsgerichtspräsident: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig
Der von der Berliner Landesregierung geplante Mietendeckel wäre nach Ansicht des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, verfassungswirdrig.
Dies gehe aus einem 17-seitigen Rechtsgutachten Papiers im Auftrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hervor, berichten am Freitag die Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Papier argumentiert seinem Gutachten den Angaben zufolge damit, dass der Bund für das von ihm geregelte soziale Mietpreisrecht eine Vollkompetenz habe.
Landesverfassungsrecht kann die grundgesetzliche Kompetenzverteilung weder sprengen noch zu deren Auslegung etwas beitragen“, schreibt der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Der Bund hat den Angaben zufolge unter anderem mit der 2015 verabschiedeten Mietpreisbremse und der Anwendung des Bestellerprinzips für Mietwohnungen von seinen Gesetzgebungskompetenzen beim sozialen Mietrecht Gebrauch gemacht.
Die bundespolitisch geregelte Mietpreisbremse sieht unter anderem vor, dass in Gebieten mit einem Mangel an bezahltem Wohnraum die Mieten binnen drei Jahre maximal um 15 Prozent steigen dürfen.
Diese Regelung wäre durch einen Mietendeckel aber ausgehebelt, heißt es weiter. Für Gutachter Papier greife in diesem Fall eine „Sperrwirkung“ des Bundesrechts:
Die bundesstaatliche Kompetenzordnung verpflichtet alle rechtsetzenden Organe, ihre Regelungen so aufeinander abzustimmen, dass die Rechtsordnung nicht aufgrund unterschiedlicher Anordnungen widersprüchlich wird“, schreibt der Jurist und schlussfolgert:
„Die Länder, somit auch der Landesgesetzgeber von Berlin, verfügen nach dem Grundgesetz unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt über eine Gesetzgebungskompetenz zur Einführung eines sogenannten Mietendeckels.“
Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung will eine Mietobergrenze von 9,80 Euro pro Quadratmeter einführen. Die Pläne sind äußerst umstritten. (afp)
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