Ex-BND-Präsident: Kommunikation der Taliban darf nicht „vom Grundgesetz geschützt sein“

Das Grundgesetz schützt die Vertraulichkeit der Kommunikation und die Pressefreiheit. Jetzt ziehen Bürgerrechtler und Journalisten vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Doch es gibt auch ernsthafte Bedenken an dem Vorhaben.
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Sitz des Bundesnachrichtendienstes in Berlin.Foto: istock
Epoch Times14. Januar 2020

Vor der Verhandlung ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht fordern Bürgerrechtler und Journalisten eine engmaschigere Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes (BND).

Sie wollen unter anderem erreichen, dass der BND niemanden mehr ohne konkreten Verdacht ins Visier nehmen darf. „Wir haben viel zu lange auf pauschale und nicht nachprüfbare Beteuerungen von Geheimdiensten gehört“, sagte der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Ulf Buermeyer, der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe.

Die GFF koordiniert die Verfassungsbeschwerde mehrerer Medienorganisationen gegen das neue BND-Gesetz. Heute und Mittwoch wird in Karlsruhe darüber verhandelt. Als Kläger treten die Organisation Reporter ohne Grenzen, sechs Journalisten aus unterschiedlichen Ländern und ein Menschenrechtsanwalt auf.

Kläger beklagen Massenüberwachung

In dem Gesetz ist die strategische Fernmeldeaufklärung des deutschen Auslandsgeheimdienstes zum ersten Mal genauer geregelt. Die Kläger meinen, dass damit einer anlasslosen Massenüberwachung Tür und Tor geöffnet seien.

Deutsche Staatsbürger seien zwar theoretisch durch strengere Vorschriften geschützt. Ihre Kommunikation verlässlich auszufiltern, sei aber technisch kaum möglich. Journalisten seien von den problematischen Regelungen ganz besonders betroffen.

„Wenn deutsche Journalisten, die eigentlich nicht überwacht werden dürfen, mit Kollegen in anderen Ländern zusammenarbeiten, die überwacht werden dürfen – dann geraten auch sie ins Schlepptau der strategischen Auslandsaufklärung“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen (ROG). Buermeyer sagte: „Die Überwachung einer Telekommunikation muss immer die Ausnahme sein.“

Väter des Grundgesetzes „würden sich im Grabe umdrehen“

Dagegen warnte Ex-BND-Präsident Gerhard Schindler erneut davor, die Arbeit des Dienstes einzuschränken. „Die Auswirkungen wären fatal“, besagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag).

„Denn die Schutzfunktion des BND für unsere Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan oder Mali wäre direkt betroffen. Der BND könnte diesen Schutz nicht mehr so gut gewährleisten wie bisher.“

Die Väter des Grundgesetzes „würden sich im Grabe umdrehen“, wenn sie wüssten, dass die Kommunikation der Taliban oder von Kämpfern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) „vom Grundgesetz geschützt sein soll“.

Auch BND-Chef verteidigt die Befugnisse des Auslandsgeheimdiensts

Auch der BND-Chef Bruno Kahl hat die angegriffenen Befugnisse des Auslandsgeheimdiensts verteidigt.

Diese seien „unverzichtbarer Bestandteil“ der Arbeit seiner Behörde, sagte Kahl am Dienstag in Karlsruhe. In dem 2017 in Kraft getretenem neuen BND-Gesetz gebe es zudem Regeln für eine „sehr feine Kontrolle“. Kahl betonte, die Bundesregierung sei auf „verlässliche Informationen auf der ganzen Welt“ angewiesen.

Vor dem Bundesverfassungsgericht beginnt am Dienstag eine auf zwei Tage angesetzte mündliche Verhandlung über die BND-Abhörpraxis im Ausland.

Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe prüft, welche Befugnisse der deutsche Auslandsgeheimdienst beim Ausspähen von Ausländern im Ausland hat. Hintergrund sind Verfassungsbeschwerden gegen das 2017 in Kraft getretene BND-Gesetz. Die Verhandlung soll am Mittwoch fortgesetzt werden, ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Gegen die im BND-Gesetz geregelte Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland – die sogenannte strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung – klagen die internationale Organisation Reporter ohne Grenzen und mehrere ausländische Journalisten.

Sie machen eine Verletzung des im Grundgesetz festgeschriebenen Fernmeldegeheimnisses und der Pressefreiheit geltend. Aus ihrer Sicht handelt es sich dabei um Menschenrechte, die auch für Ausländer im Ausland gelten.

Das Urteil wird erfahrungsgemäß frühestens einige Monate nach der Verhandlung verkündet. (Az. 1 BvR 2835/17)

Der BND mit seinen rund 6500 Mitarbeitern informiert die Bundesregierung über Entwicklungen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung. (dpa/nh)



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