EuGH: Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens
Der Rundfunkbeitrag ist laut eines Urteils des Europäische Gerichtshofs (EuGH) rechtens und mit dem EU-Recht vereinbar.
Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Richter des EuGH in Luxemburg am Donnerstag.
Für die öffentlich-rechtlichen Sender ist der Rundfunkbeitrag als Einnahmequelle sehr wichtig.
Das Landgericht Tübingen hatte den EuGH angerufen. Dabei war das Gericht der Ansicht, dass die Abgabe pro Haushalt eine wesentliche Umgestaltung des Einzugssystems darstelle und hätte der EU-Kommission deshalb mitgeteilt werden müssen. Zudem habe das Beitragsaufkommen seitdem deutlich zugenommen.
Zuvor hatten Beitragszahler vor mehreren Gerichten gegen die Neuregelung geklagt. Der Rundfunkbeitrag hatte 2013 die Rundfunkgebühr ersetzt. Die Abgabe ist seitdem nicht mehr an den Besitz von Empfangsgeräten wie Radios oder Fernseher gebunden, sondern muss pro Haushalt gezahlt werden.
Aktuell liegt die Gebühr bei 17,50 Euro pro Monat. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte den Beitrag Mitte Juli im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt. (dts)
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