EU-Strommarktreform soll beschlossen werden

2022 mussten Verbraucher für Strom plötzlich tief in die Tasche greifen – das soll künftig in der EU nicht mehr so schnell passieren. Für die geplante Strommarktreform kommt nun final grünes Licht. Wichtige Fragen und Antworten.
Wegen extrem gestiegener Strompreise 2022 waren Rufe nach einer Reform des europäischen Strommarktes laut geworden.
Wegen extrem gestiegener Strompreise 2022 waren Rufe nach einer Reform des europäischen Strommarktes laut geworden.Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Epoch Times21. Mai 2024

Die geplante Reform des europäischen Strommarktes soll nun die letzte Hürde nehmen. Ende vergangenen Jahres haben sich die EU-Staaten mit dem Europaparlament auf die Reform geeinigt, mit der Verbraucher künftig besser vor ausufernden Strompreisen geschützt werden sollen.

„Contracts for Difference“ sind ein zentraler Bestandteil der geplanten Reform. Sie sollen als staatliches Förderinstrument dienen, um Investitionen in neue Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen anzureizen und die Verbraucher vor extremen Preisschwankungen zu schützen. Bei einem Ministerrat in Brüssel soll die Reform final angenommen werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Warum wird der Strommarkt in der EU reformiert?

Wegen extrem gestiegener Strompreise 2022 waren Rufe nach einer Reform des europäischen Strommarktes laut geworden. Grund für die hohen Preise waren unter anderem explodierende Gaspreise wegen der Energiewende und des Ukrainekriegs. Auch machte sich bemerkbar, dass zeitweise rund die Hälfte der französischen Atomkraftwerke wegen Defekten oder Wartungen ausfiel.

Die Reform ziele darauf ab, den Strommarkt „stabiler, erschwinglicher und nachhaltiger“ zu machen, hieß es vom Europäischen Parlament nach der Einigung im Dezember. Grundlage für die nun gefundene Einigung war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission.

Wie funktioniert der Strommarkt in der EU?

Der Strommarkt in der EU funktioniert nach dem sogenannten Merit-Order-Prinzip, daran ändert sich auch durch die Reform nichts. Dies bezeichnet die Einsatzreihenfolge der an der Strombörse anbietenden Kraftwerke.

Kraftwerke, die billig Strom produzieren können, werden zuerst herangezogen, um die Nachfrage zu decken. Am Ende richtet sich der Preis aber nach dem zuletzt geschalteten, also teuersten Kraftwerk – oft Gaskraftwerke.

Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßte, dass auch mit der Reform an den Grundmechanismen des Marktes festgehalten wird, forderte aber weitere Anstrengungen für mehr Flexibilität im Energiesystem.

Was wird verändert?

Im Mittelpunkt der Reform stehen neue langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern, sogenannte Contracts for Difference (CfDs).

Mit diesen zweiseitigen Differenzverträgen garantieren die Staaten Stromerzeugern einen Mindestpreis für Strom, wenn sie neue Investitionen tätigen. Gelten soll dies für Investitionen in erneuerbare Energien wie Wind- und Solarkraft und in Kernkraft.

Liegt der Marktpreis für Strom über dem vereinbarten Strike Price, muss der Erzeuger die Differenz an die Regierung zurückzahlen. Liegt der Marktpreis unter dem Strike Price, erhält der Erzeuger eine Ausgleichszahlung von der Regierung. Auf diese Weise sollen Anreize für die heimische Erzeugung von sauberem Strom geschaffen werden.

Was gilt für Verbraucher?

Verbraucher sollen künftig sowohl ein Recht auf Festpreisverträge als auch auf Verträge mit dynamischen Preisen haben.

So könnten Verbraucher sich sowohl für sichere, langfristige Preise als auch für Verträge mit sich verändernden Preisen entscheiden, wenn sie Preisschwankungen ausnutzen wollen – etwa um Strom zu nutzen, wenn er billiger ist für das Aufladen von Elektroautos oder für Wärmepumpen.

Zudem sollen Verbraucher wichtige Informationen über die Optionen, die sie abschließen, erhalten. Weiterhin sollen Anbieter die Vertragsbedingungen nicht einseitig ändern dürfen.

„Damit soll sichergestellt werden, dass alle Verbraucher und auch kleine Unternehmen von langfristigen, erschwinglichen und stabilen Preisen profitieren und die Auswirkungen plötzlicher Preisschocks gemildert werden“, hieß es vom Parlament im Dezember.

Auch sollen die Länder den Versorgern verbieten, die Stromzufuhr für schutzbedürftige Kunden zu kappen – auch bei Streitigkeiten zwischen Versorgern und Kunden. Im Falle einer Strompreiskrise, die unter bestimmten Bedingungen von den EU-Ländern ausgerufen werden kann, sollen die Strompreise für schutzbedürftige und benachteiligte Kunden weiter gesenkt werden können. (dpa/red)



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