„Es sind Massen an Geldern geflossen“: Mehrjährige Haftstrafe für „König von Deutschland“ in Untreueprozess
Im Untreueprozess gegen den selbsternannten „König von Deutschland“ vor dem Landgericht Halle ist der Angeklagte Peter Fitzek zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach den 51-Jährigen am Mittwoch wegen unerlaubter Bankgeschäfte und Untreue in besonders schwerem Fall schuldig. Der Haftbefehl gegen Fitzek, der bereits seit dem vergangenen Juni in Untersuchungshaft sitzt, bleibt in Vollzug.
Fitzek soll zwischen 2009 und 2013 in Wittenberg ungenehmigte Bankgeschäfte betrieben haben. Dies wertete das Gericht als Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Fast 600 Menschen zahlten teils erhebliche Summen in eine sogenannte Kooperationskasse ein. „Es sind Massen an Geldern geflossen“, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens. Mindestens 1,3 Millionen Euro davon habe Fitzek abgehoben, ohne dass klar sei, wo das Geld geblieben sei.
Nach Auffassung des Gerichts verletzte Fitzek sogenannte Vermögensbetreuungspflichten. So habe es keine ordentliche Buchhaltung gegeben. Es sei nicht dokumentiert worden, wofür Gelder verwendet wurden. „Über Jahre hinweg haben sie letztlich vor sich hingewurstelt und viel Geld eingenommen“, sagte Mertens.
Die Anleger hätten das Geld in dem Glauben eingezahlt, es auch wieder zurückzubekommen. „Ihre Anleger haben nichts, weil nichts abgesichert ist“, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte habe seine Bank betrieben wie ein „Laienspielchor“.
Fitzek, der auch zur Urteilsverkündung wieder in einem blauen Hemd mit königlichem Logo erschien, unterbrach die Urteilsverlesung ständig mit lauten Zwischenrufen und Beschimpfungen wie „Witz“, „Skandal“ und „Lügen“. Der Aufforderung des Gerichts, denn Saal besser zu verlassen, folgte er allerdings nicht.
Den Untreuevorwurf hatte Fitzek in dem seit Oktober laufenden Verfahren wiederholt zurückgewiesen und erklärt, die Gelder seien für das Gemeinwohl ausgegeben worden. „Sie, Herr Fitzek, haben sich nicht für das Gemeinwohl eingesetzt, sondern das Geld für sich verwendet“, widersprach Mertens.
Die Vorsitzende Richterin stellte in ihrer Urteilsbegründung zugleich klar, dass es in dem Prozess nicht darum ging, ob Fitzek zu den sogenannten „Reichsbürgern“ gehöre und ob er ein sogenanntes Königreich ausgerufen habe. „Es war nicht Zweck, sich mit ihren Weltanschauungen auseinanderzusetzen“, sagte Mertens.
Im Gerichtssaal verfolgten mehr als 20 Anhänger des selbsternannten „Königs“ die Urteilsverkündung. Immer wieder gab es auch von dort Zwischenrufe. Ein Anhänger Fitzeks wurde schließlich von Justizbeamten aus dem Gerichtssaal gebracht.
Fitzek hatte 2012 ein eigenes Königreich ausgerufen und sich krönen lassen. Er stand bereits mehrfach vor Gericht und wurde unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Weil er auch unerlaubt eine eigene Krankenversicherung betrieb, wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. (afp)
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