Erzwungene Heimreise: Abschiebungen aus Deutschland
Wer das nicht freiwillig tut, wird nach Ablauf der Frist abgeschoben, also etwa in Polizeibegleitung in ein Flugzeug Richtung Heimat gesetzt. Regelmäßig organisieren deutsche Behörden auch Charterflüge für größere Gruppen von Menschen, die das Land verlassen müssen. Wer versucht, sich dem zu entziehen, kann in Abschiebehaft landen. Für die Abschiebungen sind die Bundesländer zuständig.
Es sind aber viele Menschen im Land, die eigentlich in ihre Heimat zurück müssten. Im September lag die Zahl der „Ausreisepflichtigen“ insgesamt bei etwa 190 000 Menschen. Rund 140 000 davon waren aber Geduldete, also Menschen, deren Asylantrag zwar keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden – etwa weil sie krank sind oder keine Papiere haben.
Bei vielen dieser Menschen verweigern die Behörden im Heimatland die Aufnahme oder die Lage dort ist zu gefährlich. So verbietet das Aufenthaltsgesetz unter anderem die Abschiebung, wenn dem Flüchtling in der Heimat die Todesstrafe droht oder eine andere „konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit“ besteht.
(dpa)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion