Erzbistum Köln muss 300.000 Euro Schmerzensgeld an ein Missbrauchsopfer zahlen
Das Erzbistum Köln soll einem Urteil zufolge 300.000 Euro Schmerzensgeld an einen Missbrauchsbetroffenen zahlen. Dies entschied das Kölner Landgericht am Dienstag, wie eine Gerichtssprecherin in der Domstadt sagte. Der heute 62 Jahre alte Kläger hatte ursprünglich rund 750.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Er war laut Klageschrift in den 70er-Jahren in mehr als 300 Fällen von einem katholischen Priester missbraucht worden.
Das beklagte Erzbistum stellte die Missbrauchsvorwürfe laut der Sprecherin nicht in Abrede. Insofern seien die Vorwürfe unbestritten. Das Bistum habe in dem Verfahren zudem darauf verzichtet, eine Verjährung der Fälle geltend zu machen.
Das Gericht sprach dem 62-Jährigen am Dienstag 300.000 Euro abzüglich einer bereits bezahlten Entschädigung in Höhe von 25.000 Euro zu. Zudem sei das Bistum verpflichtet, Ersatz für zukünftige materielle Schäden zu leisten, sagte die Sprecherin. Darunter fielen beispielsweise Behandlungskosten bei psychischen Schäden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es könnte aber einen Vorbildcharakter für ähnliche Fälle entfalten.
Bisher leistete die katholische Kirche freiwillige Zahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch als sogenannte Anerkennungsleistung für erlittenes Leid, die bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen in Bonn beantragt werden müssen. Opfer erhielten bislang rund 40 Millionen Euro. Allein im vergangenen Jahr wurden rund 28 Millionen Euro genehmigt.
(afp/red)
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