Erster Prozesstag: Ballweg sieht „verrückte Verfolgung“

Der Gründer und Organisator der Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, steht seit heute vor dem Landgericht Stuttgart. Vorgeworfen werden ihm versuchter Betrug sowie versuchte und vollendete Steuerhinterziehung. Epoch Times war live für Sie vor Ort.
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Michael Ballweg und Dr. Alexander Christ geben ein Statement nach dem Prozessauftakt im Landgericht Stuttgart.Foto: Reuters/Epoch Times
Von 2. Oktober 2024

Der Gerichtsprozess um den Gründer und Organisator der Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, hat am Mittwoch, 2. Oktober, vor dem Landgericht Stuttgart begonnen.

Bereits vor Beginn der Verhandlung sagte der 49-Jährige gegenüber Journalisten, dass er mit einem sehr guten Gefühl in den Prozess gehe. „Alles prima“, sagte er auf die Frage, wie es ihm gehe. Er trug ein Shirt mit der Aufschrift: „Freiheit wird aus Mut gemacht.“

Epoch Times war für Sie live vor Ort: Nachstehend sehen Sie Statements des Gerichtssprechers, der Staatsanwältin sowie des Angeklagten Michael Ballweg und seines Verteidigers Dr. Alexander Christ:

Auch nach dem ersten Verhandlungstag sieht „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg seinem Verfahren nach eigenen Worten optimistisch entgegen. „Heute war ein wichtiger Tag für Deutschland“, sagte Ballweg nach dem ersten Verhandlungstag. Im Laufe der Corona-Zeit habe eine „verrückte Verfolgung“ von Kritikern der Corona-Maßnahmen stattgefunden. „Das geht jetzt in die Aufarbeitung.“

Er sei nicht der Einzige, aber er gehe als leuchtendes Beispiel voran, so Ballweg. „Ich gehe da mit Fassung durch.“ Ihm sei im Gerichtssaal noch einmal bewusst geworden, wie wichtig seine Arbeit 2020 und die „Mahnwachen“ für das Grundgesetz und Freiheitsrechte gewesen seien.

Im Betrugsprozess gegen den „Querdenken“-Initiator wurde heute die Anklage verlesen. Ballweg wollte sich vor Gericht weder zu seiner Person noch zu den Vorwürfen äußern.

Anklage: Versuchter Betrug und vollendete Steuerhinterziehung

Vorgeworfen werden ihm versuchter Betrug in 9.450 Fällen sowie versuchte und vollendete Steuerhinterziehung. Ballweg soll eingeworbene Gelder für sich selbst verwendet haben, so der Vorwurf. Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft immer wieder zurückgewiesen.

Am Mittwoch wurde die Anklage verlesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Am frühen Vormittag endete die Sitzung für den Tag. Das Landgericht setzte 33 Verhandlungstermine bis vorläufig Ende April an. „Wir befinden uns hier in einem komplexen Wirtschaftsstrafverfahren“, begründete ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart die hohe Zahl an Verhandlungstagen.

Ballweg ist Gründer der Gruppe Querdenken 711, die in der Corona-Krise Proteste und Versammlungen gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen und für die Aufrechterhaltung der Grundfreiheiten organisierte.

Ihrem Vorbild folgten Menschen in der gesamten Bundesrepublik und gründeten Ableger. Die Veranstaltungen hatten zeitweise erheblichen Zulauf.

1,2 Millionen Euro Spenden

Der Staatsanwaltschaft zufolge soll Ballweg seine Popularität auch für private Zwecke genutzt und Spenden eingeworben haben, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Insgesamt sammelte er laut Anklage 1,2 Millionen Euro ein, von denen er nur 844.000 Euro für die Querdenken-Bewegung verwendet haben soll.

Ende Juni 2022 wurde er festgenommen und kam wegen mutmaßlicher Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Neun Monate später wurde er unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Ballweg nicht nur wegen Steuerhinterziehung und versuchten Betrugs, sondern auch wegen Geldwäsche angeklagt.

Zunächst wurde die Anklage aber nur hinsichtlich der steuerstrafrechtlichen Vorwürfe zugelassen.

Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschied das Stuttgarter Oberlandesgericht, dass auch die Anklage wegen versuchten Betrugs zugelassen wird, jene wegen Geldwäsche aber nicht. Hier sah es keinen hinreichenden Tatverdacht.

Der nächste Verhandlungstag ist für den 15. Oktober angesetzt.

(Mit Material der Nachrichtenagenturen erstellt)



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