Erster Corona-Fall in Hamburger Gefängnis – knappes Vollzugspersonal arbeitet am Limit
In Hamburg meldet die Justizbehörde den ersten Fall eines mit dem Corona-Virus infizierten Gefangenen. Der Inhaftierte sei in der Haftanstalt isoliert und die Kontaktpersonen der vergangenen Tage bereits ermittelt worden, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben).
Es sei der bisher erste Corona-Fall in einer deutschen Justizvollzugsanstalt, berichten die Zeitungen unter Berufung auf eine Umfrage in den Bundesländern.
Ersatzfreiheitsstrafen und eingeschränkter Besuch
Einige Bundesländer hätten jedoch die Auskunft über mögliche Corona-Fällen in Gefängnissen verweigert. Um eine Infektion mit dem neuartigen Virus in den Haftanstalten zu verhindern, seien die Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt worden, berichten die Zeitungen weiter.
Außerdem hätten alle Bundesländer am Montag die länderübergreifenden Gefangenentransporte gestoppt. Elf von 16 Ländern hätten die Besuche von Inhaftierten eingestellt, fünf hätten sie stark eingeschränkt und erlaubten sie nur hinter Trennwänden.
Einige Länder hätten die Auflagen vorerst bis zum 19. April befristet, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Im rheinland-pfälzischen Worms sei eine Jugendarrestanstalt aufgrund der Präventionsmaßnahmen in der Corona-Krise komplett geschlossen und der Arrest ausgesetzt worden. Einen Corona-Fall habe es in der Jugendhaftanstalt nicht gegeben.
Mangelnde Schutzausrüstung
Unterdessen hat die Gewerkschaft Strafvollzug vor Engpässen an Schutzausrüstung vor Corona-Infektionen in deutschen Gefängnissen gewarnt.
„Desinfektionsmittel droht knapp zu werden, und dann stellt sich die Frage der zentralen Versorgung und Zuteilung“, sagte der Bundesvorsitzende vom Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD), René Müller, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
In allen Anstalten seien Quarantäne-Stationen eingerichtet, dort solle das Personal mit Schutzanzügen, Mundschutz und Schutzbrillen bereits ausgerüstet und eingewiesen sein.
„Die Ausrüstungen, wie sie auch medizinisches Personal im Umgang mit Infizierten benötigt, sind nicht überall vorhanden“, hob der BSBD-Bundesvorsitzende hervor. Ob die Bundesländer bei der Beschaffung von Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln überfordert seien, könne er nicht beurteilen.
„Fakt ist, dass jedes Bundesland eigenverantwortlich handelt und bei einer Knappheit vermutlich überfordert ist, kurzfristig die notwendigen Besorgungen durchzuführen. Spätestens hier ist das Bundesjustizministerium gefordert die Versorgung zentral sicherzustellen“, sagte Müller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Das „zu knappe Vollzugspersonal“ arbeite „am Limit“. Bei einer Infektion eines größeren Personenkreises von Bediensteten seien der Dienstbetrieb und die Sicherheit einer Anstalt gefährdet, „auch hier sollte es ein zentrales Notfallszenario geben. Die Bundesländer dürfen hier nicht allein gelassen werden“, so der BSBD-Bundesvorsitzende. (dts)
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