Bundesrat wählte erste Ostdeutsche zur Verfassungsrichterin

Dem Bundesverfassungsgericht gehört künftig erstmals eine Richterin aus Ostdeutschland an. Der Bundesrat wählte die Universitätsprofessorin Ines Härtel einstimmig zur neuen Verfassungsrichterin.
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Richter in Karlsruhe.Foto: ULI DECK/AFP/Getty Images
Epoch Times3. Juli 2020

Dem Bundesverfassungsgericht gehört künftig erstmals eine Richterin aus Ostdeutschland an. Der Bundesrat wählte am Freitag die Universitätsprofessorin Ines Härtel einstimmig zur neuen Verfassungsrichterin. Das Vorschlagsrecht lag bei der SPD, die sich jedoch wochenlang nicht auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten verständigen konnte. Erst in dieser Woche wurde bekannt, dass die an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder lehrende Härtel nach Karlsruhe gehen soll.

Die 48-Jährige stammt aus Staßfurt in Sachsen-Anhalt. Sie ist auf Datenschutzrecht und Digitalrecht spezialisiert. An der Viadrina ist sie seit 2014 Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Europa-, Umwelt-, Agrar- und Ernährungswirtschaftsrecht. Sie folgt am Verfassungsgericht auf den nach Ende seiner zwölfjährigen Amtszeit ausscheidenden Richter Johannes Masing.

Die Entscheidung über seine Nachfolge hatte sich über Wochen hingezogen. Dabei waren mehrere Kandidaten im Gespräch, Härtels Name tauchte allerdings bis zu dieser Woche nicht auf. Die Diskussion kreiste von Anfang an auch zentral um die Frage, ob erstmals eine Richterin oder ein Richter aus Ostdeutschland an das höchste deutsche Gericht wechseln sollte.

Schwesig: „Wahl Härtels sei „nach 30 Jahren überfällig und ein wichtiges Signal“

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte vor diesem Hintergrund im Bundesrat, die Wahl Härtels sei „nach 30 Jahren überfällig und ein wichtiges Signal“. In Gang gebracht hat allerdings die Diskussion Brandenburgs Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) mit einer Äußerung in einem Interview.

Mit der Entscheidung endet eine Reihe von Richterwechseln in Karlsruhe. Erst vergangene Woche war der bisherige Vizepräsident Stephan Harbarth zum neuen Gerichtspräsidenten ernannt worden. Er folgte auf Andreas Voßkuhle, dessen Amtszeit endete.

Die 16 Mitglieder des höchsten deutschen Gerichts, die in zwei Senaten sitzen, werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Notwendig ist bei den Wahlen eine Zweidrittelmehrheit. (afp/er)



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