„Erscheinungsbild eines Bahnhofsalkoholikers“: Journalist nach Habeck-Schmähung freigesprochen

Das Münchner Landgericht hat in zweiter Instanz den Blogger Rainer Meyer, besser bekannt als „Don Alphonso“, vom Vorwurf der Beleidigung von Personen des politischen Lebens freigesprochen. Minister Habeck hatte ihn nach einer Assoziation mit einem „Bahnhofsalkoholiker“ angezeigt.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: «Derjenige, der den Frieden gefährdet, ist Putin».
Wird lieber mit John F. Kennedy verglichen als mit einem „Bahnhofsalkoholiker“: Bundeswirtschaftsminister Robert HabeckFoto: Britta Pedersen/dpa
Von 9. Mai 2024

Auf internationaler Bühne treten Politiker der Grünen regelmäßig als glühende Verteidiger der Redefreiheit in Erscheinung. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um Staatsoberhäupter ausländischer Staaten geht, die sich nicht ihrer Wertschätzung erfreuen. In eigener Sache neigen sie zu einem engeren Verständnis von Redefreiheit – so etwa Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, der 2023 persönlich einen Strafantrag gegen den Journalisten Rainer Meyer („Don Alphonso“) unterschrieben hatte.

Instagram-Bilder sollten Habeck als „Politiker zum Anfassen“ erscheinen lassen

Meyer hatte eigenen Angaben zufolge mit einem Kollegen über Bilder gesprochen, die Habeck in sozialen Netzwerken von sich verbreitet hatte. Einige davon schienen den Eindruck besonderer Volksnähe hervorrufen zu wollen, indem der Politiker sich in lockerer Kleidung und scheinbar alltäglichen Situationen ablichten ließ.

Eines der Bilder auf Instagram zeigte ihn dabei auf dem Boden eines Bahnsteigs sitzend. Es wurde am 20. Juli 2018 gepostet. Habeck erläuterte, auf dem Rückweg aus dem Urlaub gewesen zu sein und in dieser Situation derweil eingegangene E-Mails aufgearbeitet zu haben.

Schnell ein paar E-Mails beantworten: Robert Habeck. Foto: Screenshot/Instagram

 

Das andere datiert vom 10. Februar 2019 und zeigt einen unrasierten Robert Habeck am Gleis 11/16 des Dortmunder Hauptbahnhofs. Er trägt dabei einen Kapuzenanzug.

Robert Habeck am Dortmunder Hauptbahnhof. Foto: Screenshot/Instagram 

Beide Motive, die Aufschluss über Habecks Vorliebe zu legerer Kleidung geben, haben „Don Alphonso“ dazu veranlasst, auf X – damals noch Twitter – einen Beitrag zu posten. Ohne Habeck beim Namen zu nennen, schrieb er von einem „Wirtschaftsminister, der mit seiner äußeren Erscheinung in einer Ansammlung von Bahnhofsalkoholikern nicht negativ auffallen würde“.

Habeck sah den Tweet geeignet, sein „öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“

Eine offenbar aus dem Umfeld der Grünen erstattete Anzeige hatte daraufhin Ermittlungen der Justizbehörden zur Folge. Die Staatsanwaltschaft legte Habeck, wie es in solchen Fällen üblich ist, den Sachverhalt dar und ersuchte diesen um Äußerung, ob er gedenke, einen Strafantrag zu stellen. Habeck hat dies offenbar getan. Das Amtsgericht Miesbach übermittelte Meyer einen Strafbefehl über 3.200 Euro plus Kosten des Verfahrens.

Das Gericht stützte diesen auf Paragraf 188 des Strafgesetzbuches. Diese Bestimmung pönalisiert die „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Tatbestandsmäßig ist eine öffentliche Beleidigung gegen „eine im politischen Leben des Volkes stehende Person“.

Die Tat muss zudem „mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen“ und geeignet sein, „sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“. Habeck sah offenbar auch diese objektive Bedingung der Strafbarkeit als verwirklicht an und wollte Meyer sanktioniert sehen.

Grüne bereits zuvor mit Vorgehen gegen satirische Plakate gescheitert

Das Landgericht München folgte in seiner Entscheidung zu Aktenzeichen 6 NBs 17 Js 17804/23 am Ende der Argumentation von Meyers Verteidigung. Diese hatte bestritten, dass es sich bei der Aussage um eine Beleidigung gehandelt habe. Vielmehr habe es sich um eine Meinungsäußerung gehandelt, die das Grundgesetz in Artikel 5 schütze.

Das Gericht dürfte dabei auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt haben. Dieses hatte erst im April deren Reichweite betont, nachdem Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze „Nius“-Herausgeber Julian Reichelt angezeigt hatte. Reichelt hatte Geld des Bundes, das nach Afghanistan floss, als „Entwicklungshilfe für die Taliban“ bezeichnet.

Im März scheiterten die Grünen bereits mit dem Versuch, den ebenfalls in Bayern ansässigen Unternehmer Michael Much für Schmähplakate gegen mehrere ihrer Spitzenpolitiker zur Verantwortung zu ziehen. Das zuständige Gericht hatte anfänglich sogar eine Hausdurchsuchung in dieser Sache genehmigt. Am Ende kam jedoch der gleiche Richter, der diese angeordnet hatte, zu der Erkenntnis, dass Politiker mehr hinnehmen müssten als Privatpersonen. Zudem gelte:

„Wenn Herr Much als Unternehmer in 4. Generation mit der Politik unzufrieden ist, darf er das auch ausdrücken.“



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