Erneute Schlappe für das Geschäftsmodell der Abmahnagentur SO DONE
Die SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH des Rheiner Juristen Alexander Brockmeier, kurz: SO DONE legal, darf auf ihrer Website keine Werbung mehr für die Zusammenarbeit mit der Abmahn- und Prozessfinanzierungsagentur SO DONE GmbH „im Kontext einer Verlinkung“ machen. Das hat das Landgericht (LG) Bochum auf Anfrage der Epoch Times bestätigt.
Die Kammer für Handelssachen habe unter anderem die „Bewerbung“ gemäß Paragraf 4a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) für unzulässig gehalten, teilte eine Sprecherin des Landgerichts mit. Sie bezog sich damit auf eine Passage auf der SO DONE-Website, die mittlerweile gelöscht ist.
Da es sich um ein einstweiliges Verfügungsverfahren handelt, kann binnen eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Hamm eingelegt werden, wie der Kölner Rechtsanwalt und Antragsteller Markus Haintz auf Nachfrage der Epoch Times mitteilte.
Seiner Ansicht nach werde das Geschäftsmodell in der bisherigen Form „keinesfalls mehr möglich sein“.
Eine Idee der JuLi-Vorsitzenden Franziska Brandmann
Bei der SO DONE GmbH handelt es sich um ein privates Unternehmen von Franziska Brandmann, der Bundesvorsitzenden der FDP-Jugendorganisation Junge Liberale. Bislang lieferte ihre Abmahnagentur der Kanzlei SO DONE legal Hinweise auf „Hassdelikte“ im Netz, auf deren Grundlage die Kanzlei aktiv wurde.
Brandmann und Brockmeier hatten sich 2022 mit dem Datenspezialisten Marcel Schliebs zusammengetan, um den „massenhaften Online-Hass“ straf- und zivilrechtlich zu bekämpfen, wie der „Gründungsgeschichte“ zu entnehmen ist. Die Idee: Nach Kundenauftrag durchsucht die SO DONE GmbH die sozialen Medien mithilfe KI-gestützter Software nach „Hassdelikten“. Bei einem vermeintlichen Treffer übernimmt die SO DONE GmbH den Schriftverkehr einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, angeblich risikolos für den Kunden.
Das Unternehmen finanziert sich nach eigenen Angaben aus der Hälfte jener Geldentschädigungen, die es den Abgemahnten zivilrechtlich in Rechnung stellt. Den Rest bekomme der Geschädigte. Außerdem geht die SO DONE legal eigenen Angaben zufolge strafrechtlich gegen die mutmaßlichen Delinquenten vor.
Zu den Auftraggebern der SO DONE GmbH gehören einige prominente Politiker wie Robert Habeck (Grüne), Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) oder Roderich Kiesewetter (CDU).
Antragsteller Haintz noch nicht zufrieden
Haintz hatte die einstweilige Verfügung gegen SO DONE legal bereits am 26. November erwirkt, weil er die Werbung für „berufsrechtswidrig und damit wettbewerbsrechtswidrig“ hielt. Die gegenseitigen Verlinkungen auf den beiden Webseiten seien bereits kurz nach der Verhandlung am selben Tag entfernt worden.
Mit dem Beschluss aus Bochum sei er nur teilweise einverstanden, weil das Gericht nur auf die äußere Gestaltung der Webseiten und die Verlinkung „abgestellt“ habe. Er selbst wolle aber erreichen, dass der SO DONE legal außerdem verboten wird, „indirekt über die SO DONE weiter mit unzulässigen Erfolgshonoraren zu werben“, wie er der Epoch Times mitteilte. Diesem Aspekt sei das LG bislang nicht gefolgt, obwohl Brockmeier „über eine Untergesellschaft mit 30 Prozent an der SO DONE beteiligt“ sei und bei deren Gründung mitgewirkt habe. Er selbst habe SO DONE legal in zwei weiteren Fällen abgemahnt.
Fragenkataloge der Epoch Times an die beiden SO DONE-Gesellschaften blieben bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet.
Wegen Streitwert: künftig Landgericht Münster zuständig
Es sei ihm zudem gelungen, so Haintz, das Amtsgericht Rheine sowie dessen nächsthöhere Instanz, das LG Münster, zu überzeugen, „dass der Streitwert bei den durch das SO DONE (legal) Firmenkonstrukt angestrengten Verfahren zumindest bei 5.000 € liegt, nur für die Unterlassung“. Wenn man die „bislang zumeist eingeklagte Geldentschädigung“ in Höhe von 600 Euro pro Fall hinzuaddiere, sei nun automatisch das Landgericht zuständig. Denn beim Amtsgericht ende der Zuständigkeitsstreitwert schon bei 5.000 Euro.
Wegen der neuen Standard-Anlaufstelle würden die Beschuldigten „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ keine Geldentschädigungen mehr an die SO DONE GmbH zahlen müssen, „weil die Voraussetzungen dafür in aller Regel nicht gegeben“ seien, meint Haintz. Damit laufe die Grundidee von Brandmanns Unternehmen „gerichtlich praktisch“ ins Leere. Lediglich Brockmeiers Kanzlei könne weiter versuchen, Geld von mutmaßlichen Onlinesündern zu verlangen. Haintz‘ Tipp:
Wenn die Betroffenen schlau sind, dann ignorieren sie jedenfalls die Forderung nach einer Geldentschädigung. Wenn sich das rumspricht, dann hat die SO DONE keine Möglichkeit mehr, sich über die ohnehin rechtlich nicht begründeten Geldentschädigungen zu bereichern.“
Der SO DONE GmbH stehe dann „keine Finanzierungsquelle mehr zur Verfügung“, meint Haintz. Umgekehrt könne auch die Brockmeier-Kanzlei Probleme bekommen, wenn die Auftragszulieferungen der SO DONE GmbH ausbliebe.
Der Geldentschädigungsbetrag von normalerweise 600 pro Delikt sei übrigens kein Zufall, meint Haintz: Der Wert stelle für den vermeintlichen Übeltäter gemäß Paragraf 511 (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) „genau die Grenze dar, bei der noch keine Berufung möglich“ sei.
Haintz erläutert: „Wer anfangs vor dem Amtsgericht Rheine auf Unterlassung verurteilt wurde, gegebenenfalls auch berechtigt, aber zu Unrecht eine Geldentschädigung [an SO DONE legal] zahlen musste, konnte dagegen, also gegen die Verurteilung auch zu einer Geldentschädigung, nicht mehr in der Berufung vorgehen. So konnte über relativ lange Zeit eine Menge an Geldentschädigungen ohne Berufungsrisiko in Rheine eingeklagt werden.“
Kampf für die Meinungsfreiheit
Zu seinen Beweggründen sagte Haintz: „Wir haben auf das unlautere und wettbewerbswidrig Konstrukt aufmerksam gemacht, welches sich zugunsten und mithilfe von Politikern bereichert und die Meinungsfreiheit in vielen Fällen einschränkt.“ Es gehe ihm dabei nicht um „tatsächliche Beleidigungen“:
Aber der Aufbau mittels KI, mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft Köln, mit reichweitenstarker Werbung im Spiegel, den Tagesthemen und der Tagesschau und mit einer Vielzahl prominenter Politiker bedroht die Meinungsfreiheit.“
Haintz will „so lange weitermachen, bis dieser unlautere und gefährliche Angriff beendet“ sei. Er betonte, dass er und sein Team „seit 15 Monaten an dem Konstrukt von Rechtsanwalt Brockmeier dran“ seien. Inzwischen würden sich dazu weit mehr als 100 Fälle in seiner Kanzlei stapeln.
Sein Team betreue zudem die Hälfte aller Berufungsverfahren vor dem LG Münster, die sich um Strafanzeigen und -anträge der FDP-Politikerin Strack-Zimmermann drehten.
Nach Intervention Steinhöfels: Auch Fotos und Tätigkeitshinweise geändert
Schon vor einer Woche waren auf der Website der SO DONE GmbH alle Statements von Prominenten verschwunden, die zuvor mit Gesicht und Empfehlungstext für die GmbH einstanden.
Der Eintrag des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) war bereits früher gelöscht worden: Die Staatskanzlei NRW hatte nach Angaben der „Welt“ am 26. November eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Der Medienanwalt Joachim Steinhöfel habe dies unter Verweis auf die Neutralitätspflicht eines Ministerpräsidenten und das Wettbewerbsrecht durchgesetzt.
Ebenfalls auf Betreiben Steinhöfels war nach Angaben von „NiUS“ zwischenzeitlich das Porträt und die Berufsbezeichnung des Wirtschaftsministers Robert Habeck ausgetauscht worden: Er tauchte auf der SO DONE-Website ohne Krawatte und nur noch als „Mitglied des Deutschen Bundestags“ auf. Inzwischen ist auch dieser Eintrag weg.
Daniel Greve, der Pressesprecher des Bundeswirtschaftsministeriums, hatte einige Tage zuvor auf der Bundespressekonferenz abgestritten, dass es sich bei Habecks ursprünglichem Statement um Werbung handele (Kurzvideo auf X).
Auch Markus Haintz hatte nach eigenen Angaben einige der Statementgeber abgemahnt. Ausschlaggebend dürfte nach seiner Einschätzung aber die Intervention Steinhöfels gewesen sein.
Brandmann musste bereits bestimmte Passagen entfernen
Die SO DONE GmbH hatte ihre Website bereits mehrfach überarbeiten müssen. Wie „NiUS“ am 29. November berichtete, hatte der Berliner Jurist Imanuel Schulz die SO DONE GmbH-Geschäftsführerin dazu gebracht, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Brandmann habe eingewilligt, bestimmte Passagen auf der SO DONE-Website zu ändern, die auf die Verwendung von KI zum Auffinden und zur Bewertung von Netzinhalten hingedeutet hatten. Zudem darf die SO DONE-Website nicht mehr den Eindruck erwecken, dass die Agentur selbst die Rechte ihrer Mandanten durchsetzen würde: Schulz habe dazu argumentiert, dass diese Aufgabe in Deutschland nur von Anwälten erfüllt werden dürfe.
Dritter Platz beim NRW-Gründerpreis 2024
Die SO DONE GmbH hatte noch Ende Oktober 10.000 Euro vom Wirtschaftsministerium NRW und von der NRW.BANK erhalten – für den dritten Platz im Wettbewerb „MUT – DER GRÜNDUNGSPREIS NRW“. Das Ranking soll „besonders kreative und erfolgreiche Gründungen“ belohnen.
SO DONE-Gründerin Brandmann hatte Mitte November in einem Interview mit dem „Cicero“ (Bezahlschranke) klargestellt, dass ihr Unternehmen nichts mit der Verfolgung jenes Rentners zu tun habe, der wegen Teilens eines despektierlichen Habeck-Memes Besuch von zwei Kriminalbeamten bekommen hatte.
Seit der Bundestagswahl 2021 stellte Habeck laut „Statista“ bis August 2024 mindestens 805 Strafanzeigen. In Rheine sind nach Angaben von Haintz allerdings nur sieben Habeck-Verfahren anhängig.
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