Erneuerbare Energie: Altmaier will auf pauschalen Mindestabstand für Windräder verzichten
Im Streit innerhalb der Koalition sowie zwischen Bund und Ländern um die Windenergie gibt es offensichtlich Bewegung. Laut einem Bericht des Magazins „Spiegel“ will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) das umstrittene Vorhaben aufgeben, den Abstand neuer Windräder zu Wohnsiedlungen pauschal für ganz Deutschland festzulegen. Stattdessen solle die Entscheidung über Mindestabstände weitgehend den Ländern überlassen werden.
Das Magazin berief sich auf einen Formulierungsvorschlag zur Änderung des Baugesetzbuchs, wo der Mindestabstand geregelt werden würde. Bislang wollte Altmaier dort einen Abstand von 1000 Metern zur nächsten Wohnbebauung festschreiben, der sogar für einzelne Gebäude oder zur Bebauung vorgesehene Gebiete gelten sollte.
Opt-in-Lösung
Nun heißt es laut „Spiegel“ in dem Formulierungsvorschlag, die Ländern dürften „Abweichungen von den festgelegten Abständen zulassen“. Falls neu festgelegte Abstände Auswirkungen auf geltende Flächennutzungspläne und Raumordnungspläne haben, sollten die Länder den Umgang damit ebenfalls selbst regeln.
Dies würde dem Bericht zufolge auf eine Umkehr des bisher vorgesehenen Verfahrens hinauslaufen, das den Ländern nur für einen begrenzten Zeitraum die Möglichkeit eines Opt-out aus der bundesweiten Vorgabe einräumen sollte. Nun solle es offenbar eine Opt-in-Lösung geben, bei der die Bundesländer einem 1000-Meter-Abstand explizit zustimmen müssten.
Experten warnen vor Mindestabständen
Experten haben wiederholt davor gewarnt, dass pauschale Mindestabstände den Ausbau der Windkraft in Deutschland gefährden würden. Auch das Bundesumweltamt hält in diesem Fall das Ziel der Regierung, den Anteil des Ökostroms am Strommix bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen, nur noch schwer erreichbar.
Dieses Ziel soll nun laut „Spiegel“ ausdrücklich im Erneuerbare-Energien-Gesetz genannt werden. Ein neuer Paragraf sehe dort die Einrichtung eines Koordinierungsmechanismus vor, um das Erreichen des Ziels sicherzustellen, hieß es unter Berufung auf einen weiteren Formulierungsvorschlag des Wirtschaftsressorts.
Die Staatssekretäre von Ländern und Bund sollten dazu in einem Ausschuss festlegen, welches Bundesland wie viel erneuerbare Energien zu diesem Ziel beisteuert, hieß es weiter. Der Ausschuss solle einmal im Jahr über die Fortschritte beim Ausbau der Ökostromanlagen berichten. Der entsprechende Monitoring-Bericht solle der Bundesregierung, den Regierungschefs der Länder und dem Bundestag erstmals im Oktober 2021 vorgelegt werden. (afp/so)
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