Ermittlungen wegen Spenden an rheinland-pfälzischen CDU-Verband weiten sich aus

Der Verdacht hat sich nach Aussagen der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf drei weitere Spenden aus dem Jahr 2015 ergeben, die bislang nicht Gegenstand der Ermittlungen waren.
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CDU-ParteimitgliedFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times30. Juli 2020

Die Ermittlungen wegen unzulässiger Parteispenden an den rheinland-pfälzischen CDU-Kreisverband Cochem-Zell haben sich ausgeweitet. Das Verfahren richte sich wegen des Anfangsverdachts auf Straftaten nun gegen vier weitere Beschuldigte, teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Donnerstag mit.

Die Auswertung der im Ermittlungsverfahren beschlagnahmten Asservate habe den Verdacht ergeben, dass einer der vier Beschuldigten 2015 insgesamt 19.000 Euro in bar an die drei Mitbeschuldigten übergeben haben soll. Er habe sie gebeten, die Beträge auf ihre Bankkonten einzuzahlen und in ihrem Namen an den CDU-Kreisverband Cochem-Zell zu spenden.

Die drei Mitbeschuldigten seien dieser Bitte nachgekommen. Daher bestehe der Verdacht, dass die Spende wegen falscher Angaben unzulässig sei. Die Beschuldigten sollen dadurch bewirkt haben, dass die Namensnennung des tatsächlichen Spenders in einem Rechenschaftsbericht unterblieben sei.

Gegen den beschuldigten Bundestagsabgeordneten Peter  Bleser oder andere Angehörige der CDU bestehe nach den bisherigen Ermittlungen in diesem Zusammenhang kein Anfangsverdacht strafbaren Handelns. Der beschuldigte tatsächliche Spender habe die Auffassung geäußert, dass es nicht zu unrichtigen Angaben im Rechenschaftsbericht der CDU für 2015 gekommen sei und es keine für eine Straftat erforderliche besondere Absicht der Verschleierung gegeben habe.

Ermittlungen seit 2017

Die Behörden ermitteln seit Juni 2017 in diesem Komplex. Der Bundestag hob in diesem Zusammenhang die Immunität Blesers im November 2017 auf, weil die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen ihn wegen des Verdachts der Untreue und des Verstoßes gegen das Parteiengesetz ermittelt.

Gegen Bleser bestehe der Anfangsverdacht, ab 2004 oder 2005 bis 2015 zunächst als Vorsitzender des CDU-Kreisverbands Cochem-Zell und danach als Schatzmeister der CDU Rheinland-Pfalz sechs Spenden in Höhe von insgesamt 56.000 Euro angenommen zu haben, die dem früheren Geheimagenten Werner Mauss zuzurechnen seien, erklärte die Staatsanwaltschaft 2017. Die Spenden sollen von einer Anwaltskanzlei gekommen sein. Dabei soll erkennbar gewesen sein, dass die betreffenden Spenden von der Kanzlei lediglich durchgeleitet worden seien.

Die CDU Rheinland-Pfalz akzeptierte im April 2017 in der Affäre um unzulässige Spenden von Mauss eine Strafe in Höhe von 112.000 Euro. Nach Angaben der CDU hatte die Partei insgesamt 13 unzulässige Spenden in Höhe von 122.500 Euro offiziell von einer Anwaltskanzlei bekommen, die aber tatsächlich von Mauss stammten.

Zu den nun fraglichen 19.000 Euro aus dem Jahr 2015 erklärte der CDU-Kreisverband Cochem-Zell am Donnerstag, er habe „unverzüglich, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und trotz vorliegender Bestätigung der angenommenen Spender, dass sie die wahren Spender sind, die entsprechenden Beträge vorsorglich an die Bundestagsverwaltung überwiesen“. Die CDU Cochem-Zell werde „nach wie vor alles unternehmen, um Transparenz zu schaffen“. (afp/sua)



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