Ermittlungen gegen Anwältin nach Aufruf zu „Widerstand“ gegen Corona-Maßnahmen
Im Baden-Württemberg ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nach einem öffentlichen Aufruf zum „Widerstand“ gegen die staatlichen Corona-Beschränkungen gegen eine Rechtsanwältin aus Heidelberg. Die Juristin soll über ihre Internetseite zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen und darüber hinaus für Karsamstag zu einer bundesweiten Demonstration aufgerufen haben, wie die Ermittler am Mittwoch in Heidelberg und Mannheim mitteilten. Die Ermittlungen in dem Fall liefen.
Der Fall wird im Staatsschutzdezernat der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg geführt, dies hat laut Staatsanwaltschaft aber nur mit der internen Zuständigkeitsverteilung zu tun. Die Abteilung sei dort für Verfahren zu politischen Straftaten „im allerweitesten Sinne“ zuständig, dazu gehörten Aufrufe zum Verstoß gegen Gesetze.
Es stehe jedoch kein Staatsschutzdelikt im juristischen Sinn im Raum, hieß es weiter. Dazu gehören etwa Spionage und Terrorismus. Die Polizei mahnte etwaige Teilnehmer der von der Rechtsanwältin geplanten Demonstration zur Vorsicht. Ein Besuch könne angesichts der Beschränkungen eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat sein.
Die Heidelberger Anwältin hatte auf ihrer Homepage am Dienstag eine 19-seitiges Dokument veröffentlicht, in dem sie sämtliche Corona-Beschränkungen für verfassungswidrig und unwirksam erklärte. Niemand müsse sie befolgen, sofern er nicht infiziert sei. Jeder dürfe sein Geschäft öffnen und reisen, Verstöße dürften nicht bestraft werden.
Dabei führte Frau unter anderem auch das sogenannte Widerstandsrecht in Artikel 20 des Grundgesetzes als Begründung an. Ferner rief sie „alle 83 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger“ auf, am Samstag Demonstrationen zu organisieren. Diese sollten unter dem Motto „Coronoia 2020 – Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf“ stehen. (afp)
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