Ermittlung gegen Ramelow wegen Affäre um Stinkefinger eingestellt
Die Erfurter Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) wegen Beleidigung eingestellt. Als Auflage zahlt der Regierungschef 5.000 Euro an zwei gemeinnützige und unpolitische Vereine, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Hintergrund ist die sogenannte Stinkefingeraffäre.
Ramelow hatte im vergangenen Sommer dem AfD-Abgeordneten Stefan Möller in einer Landtagsdebatte den Mittelfinger gezeigt. Außerdem soll er ihn als „widerlichen Drecksack“ bezeichnet haben. Der AfD-Abgeordnete erstattete daraufhin Anzeige wegen Beleidigung.
Nach dem Eklat entschuldigte sich Ramelow und erklärte, er habe dem Landtag „nicht im gebotenen Maße“ Respekt gezeigt. Gleichwohl werde er seine „antifaschistische Grundhaltung niemals von der AfD instrumentalisieren lassen“, schrieb er damals.
Im Dezember hob der Landtag die Ramelows Immunität auf, um Ermittlungen zu ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft Erfurt machte nun von einer Möglichkeit der Strafprozessordnung Gebrauch und sah gegen eine Zahlungsauflage von der Anklageerhebung ab.
Diese Möglichkeit besteht demnach, „wenn die Auflage geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“, erklärte ein Gerichtssprecher. Dies sei hier der Fall.
Die Einstellung der Ermittlungen setzt demnach lediglich das Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts voraus. Sie stützt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber nicht auf die Gewissheit über die Schuld. Die Unschuldsvermutung wird bei der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens daher nicht berührt. (afp)
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