Messerstecher von Hamburg handelte „aus Wut und Rache“ – Opfer hatte ihn vorher bei Polizei angezeigt
Am Donnerstag gab es einen tödlichen Messerangriff in Hamburg: Eine Mutter und ihr einjähriges Kind sind von dem Vater des Kindes erstochen worden. Nach Einschätzung der Ermittler sei es ein Racheakt gewesen.
Nach ersten Erkenntnissen habe der 33-Jährige die Bluttat „aus Wut und Rache“ über einen verlorenen Sorgerechtsstreit begangen, sagte eine Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft am Freitag. Gegen den Vater wurde demnach am Freitagnachmittag Haftbefehl erlassen.
Die Ermittler legen dem Mann aus Niger zweifachen Mord zur Last. Den Angaben zufolge hatte im Vorfeld der Tat ein Gericht in dem Rechtsstreit um das Sorgerecht für das einjährige Kind gegen den Vater entschieden.
- Siehe auch: Exfrau und einjährige Tochter mit Messer am Hamburger Bahnhof getötet – Tatverdächtiger beim Haftrichter
Nach dem tödlichen Angriff wählte der 33-Jährige selbst den Notruf und wurde festgenommen. Das Kind starb unmittelbar nach der Tat auf einem Bahnsteig. Die Ex-Frau und Mutter überlebte zunächst lebensgefährlich verletzt, starb jedoch im Krankenhaus.
Polizei hatte Täter im Vorfeld mit „Gefährder-Ansprache“ verwarnt
Nach neuesten Berichten des „NDR“ hatte der Mann aus Niger seine 34-jährige ehemalige Lebensgefährtin schon vor der Bluttat bedroht. Das gehe aus den Akten des Amtsgerichts St. Georg hervor.
Die Frau habe ihn demnach bei der Polizei angezeigt. Es habe ungewollte Kontakte zwischen den Eltern gegeben, bei denen der 33-Jährige die Mutter verfolgt habe, heißt es weiter.
Die Polizei habe ihn mit einer sogenannten Gefährder-Ansprache verwarnt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber NDR. Im März habe dann das Familiengericht entschieden, dass er seine Tochter nur in Begleitung einer Fachkraft sehen dürfe und an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen müsse.
Einen Tag vor dem Messerangriff hatte das Familiengericht gegen ein gemeinsames Sorgerecht für das einjährige Mädchen entschieden. Laut NDR hätte die Entscheidung des Gerichts Einfluss auf den Aufenthaltsstatus des Mannes haben können.
Der Mann war 2013 aus dem Niger nach Hamburg gekommen. Als Mitglied der sogenannten Lampedusa-Gruppe lebte er zunächst in der St. Pauli Kirche, später dann in einer Flüchtlingsunterkunft in Farmsen-Berne, so NDR.
Keine Familientragödie sondern Doppelmord
Der Sprecher der Sozialbehörde, Marcel Schweitzer, versicherte dem Sender, dass die Geschwister des toten Mädchens nun alle nötige Hilfe erhielten. Das Jugendamt werde sich darum kümmern, sagt er. „Die abscheuliche Tat am Jungfernstieg war keine Familientragödie. Für mich war es ein Doppelmord“, sagte Schweitzer.
(afp/mcd)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion