Erfundenes NSU-Opfer: Anwalt wegen Betrugs angeklagt

Ein Anwalt erfindet eine NSU-Mandantin und kassiert rund 200.000 Euro Spesen. Es ist keine Einzelfall - auch Delikte wie Urkundenfälschung sind seine Spezialität. Nun droht der Entzug der Anwaltslizenz.
Titelbild
Symbole der Gerichtsbarkeit.Foto: iStock
Epoch Times2. April 2018

Im Münchner NSU-Prozess soll der Anwalt Ralph Willms aus Eschweiler ein Opfer vertreten haben, welches nicht existiert. Zweieinhalb Jahre lang vertrat er ein angebliche Opfer des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße als Nebenkläger.

Die Türkin Meral Keskin soll bei dem Anschlag verletzt worden sein. Ein Attest belegte ihr angeblich tragisches Schicksal. 2015 stellte sich aber heraus, die Frau existiert überhaupt nicht. Der „Kölner Stadtanzeiger“ berichtete.

Da Frau Keskin trotz mehrfacher Vorladung nicht im Gerichtssaal erschien, fuhr ihr Anwalt regelmäßig an die Isar und kassierte Sitzungsgelder nebst Reisespesen in Höhe von 211.000 Euro, schreibt die Zeitung.

Zudem soll Willms im Namen seiner angeblichen Mandantin eine Härtefallentschädigung in Höhe von 5000 Euro eingestrichen haben. Nun steht der Advokat selbst vor Gericht und wird wegen „Betrugs in besonders schwerem Fall“ angeklagt.

Doch dies war offenbar kein Einzelfall – auch andere Betrügereien, wie Urkundenfälschung gingen auf sein Konto.

Opfer „übler Machenschaften“?

Ralph Willms hat die Vorwürfe gegen ihn stets bestritten. Im Fall Keskin sagt er, nur mit einem „Vermittler“ – namens Attila Ö. gesprochen zu haben.

Dieser soll ihm ein gefälschtes Attest vorgelegt haben, so der Anwalt laut „Kölner Stadt-Anzeiger“. Doch Aussagen kann Attila Ö. nicht mehr – er soll bereits verstorben sein.

Weiter erklärt Willms, dass er das Mandat nach 232 Verhandlungstagen niedergelegt habe, als er erfuhr, dass es sich um ein „Phantasie-Opfer“ handelte. Nun sieht er sich selbst als Opfer „übler Machenschaften“.

Doch der Anwalt ist kein unbeschriebenes Blatt.

Urkundenfälschung und Falschangaben

Willms wurde offenbar auch im Prozess um die tödliche Love-Parade-Katastrophe straffällig. Es geht um Urkundenfälschung.

Mit falschen Angaben zum Gesundheitszustand seines Mandanten habe er sich den Zugang als Nebenklagevertreter erschleichen wollen, berichtet der „Spiegel“.

Ebenfalls soll er ein anderes Love-Parade-Opfer dazu überredet haben, eine Blankovollmacht für ihn auszustellen, um sie dann einem Kollegen zukommen zulassen.

Strafe und berufsrechtliche Konsequenzen

Dem Anwalt aus Eschweiler drohen nun – neben dem Strafprozess und der Rückzahlung der Spesen – auch berufsrechtliche Konsequenzen.

Die Generalstaatsanwaltschaft prüft auf einen Antrag der Kölner Anwaltskammer, ob sich Willms standeswidrig verhalten habe. Wenn dies bestätigt wird, könnte Willms auch seine Zulassung als Anwalt verlieren, so der „Kölner Stadt-Anzeiger“. (vm)

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