Erfolg für AfD: Corona-Untersuchungsausschuss in Sachsen eingesetzt
Auf Antrag der AfD hat der sächsische Landtag einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Pandemie eingesetzt. Der Antrag zur Aufarbeitung „der Krisenpolitik der sächsischen Staatsregierung“ im Zusammenhang mit dem Coronavirus erhielt am Freitag im Dresdner Parlament eine ausreichende Zahl von Stimmen.
Dafür reichten theoretisch allein die Stimmen der AfD-Fraktion. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hatte im Vorfeld Unterstützung signalisiert.
Allein die Stimmen der AfD-Fraktion hätten genügt
Der Untersuchungsausschuss soll sich mit dem Handeln der Landesregierung während der Pandemie befassen und prüfen, ob die Maßnahmen „geeignet, erforderlich und verhältnismäßig“ waren. Die AfD-Fraktion allein konnte die nötige Zahl der Stimmen für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses aufbringen.
Dafür ist ein Fünftel der Abgeordneten nötig. Die AfD verfügt über 40 der insgesamt 120 Sitze im Landtag. Ein vom BSW ebenfalls gestellter eigener Antrag für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung der Maßnahmen der Landesregierung bei der Bewältigung der Pandemie erhielt nicht die nötige Stimmenzahl.
CDU, SPD, Grüne und Linken lehnen Untersuchungsausschuss ab
CDU und SPD, die derzeit mit dem BSW Sondierungsgespräche über eine mögliche gemeinsame Regierung in Sachsen führen, lehnen ebenso wie Grüne und Linke einen Untersuchungsausschuss ab.
Christdemokraten und Sozialdemokraten wollen gemeinsam eine Enquetekommission zur Corona-Aufarbeitung einsetzen, worüber am Freitag noch nicht abgestimmt wurde.
Die Enquetekommission soll bei der Aufarbeitung der Pandemie und den daraus zu ziehenden Lehren wissenschaftlich begleitet werden. Anders als bei einem Untersuchungsausschuss könnten Experten gehört sowie Wissenschaft und Öffentlichkeit einbezogen werden, argumentierten die beiden Fraktionen.
Dieses Argument scheint trügerisch zu sein.
Untersuchungsausschuss kritischer als Enquetekommission
Experten aus der Wissenschaft und anderen Bereichen können sowohl in einer Enquetekommission als auch von einem Untersuchungsausschuss gehört werden.
Der wesentliche Unterschied zwischen den Gremien liegt darin, dass ein Untersuchungsausschuss mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern aufklären kann.
Im Untersuchungsausschuss sitzen Abgeordnete, die Zeugen und Sachverständige befragen.
In einer Enquetekommission können als Mitglieder auch Experten teilnehmen, die keine Abgeordnete sind. Die Kommission dient dazu, komplexe Sachverhalte anzuschauen, um Empfehlungen für politische Maßnahmen zu erarbeiten.
Epoch Times hat in einem Artikel die Unterschiede der Gremien beleuchtet und erklärt, wie die Parteien sich zum Thema Aufarbeitung der Coronazeit positionieren. (afp/red)
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