„Er wollte Sex …“ – Gerichts-Deal in Halle für Geständnis und Jugendstrafe – Versuchte Vergewaltigung im Altenheim

Er war feiern, trank Alkohol. Dann irrte er betrunken durch die Stadt, wollte Sex. An einer Senioren-Residenz kletterte er in eine Wohnung und traf dort auf die 74-jährige Bewohnerin ...
Titelbild
Im Gericht (Symybolbild).Foto: Fredrik von Erichsen/Illustration/dpa
Epoch Times9. Januar 2019

Dienstag, 8. Januar, Halle: Der Prozess wegen versuchter Vergewaltigung, Körperverletzung und Einbruchsdiebstahls gegen den 19-jährigen Mohamed A. aus Somalia hat begonnen.

Er wollte Sex …

Nachdem der junge Afrikaner mit Freunden in einer Diskothek feiern war, überkamen den zur Tatzeit 18-Jährigen offenbar in den frühen Morgenstunden sexuelle Gelüste.

Nach Angaben der „Mitteldeutschen Zeitung“ sei er betrunken durch die Stadt gelaufen und schließlich in Neustadt gelandet. Er hatte Musik an dem Wohnblock gehört, was in anzog.

Am 11. August, gegen 4.30 Uhr morgens, kletterte der junge Asylbewerber in die Hochparterre-Wohnung der 74-jährigen Gisela R. in einer Senioren-Residenz in Halle-Neustadt. Die alte Dame hatte wegen der nächtlichen Schwüle das Schlafzimmerfenster gekippt, welches der Täter über den Balkon erreichte.

Er ist in die Wohnung eingestiegen, weil er Sex wollte.“

(Björn Fehse, RA, Verteidiger)

Doch das wach gewordene Opfer wehrte sich und schrie, worauf der Eindringling die Frau schlug und würgte.

Nachbarin hörte Hilferuf

Eine Nachbarin alarmierte die Polizei: „Ich habe von meinem Balkon aus gehört, wie eine Frau rief ’Hilfe, ich werde überfallen’ und habe auch einen Schrei gehört“.

Doch der Täter flüchtet zuvor: „Ich habe noch eine junge männliche Person durch die Büsche rennen gesehen“, so die Zeugin.

Die schwer verletzte Rentnerin wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, mit zahllosen Hämatomen und einer Gehirnblutung. Sie sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.

Gerichts-Deal: Geständnis und Jugendstrafe

Wie die „MZ“ weiter berichtet, wollte der Beschuldigte zu Prozessbeginn keine Angaben machen. Doch Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung sprachen hinter verschlossenen Türen miteinander und fanden einen möglichen Deal: Geständnis und Urteil nach Jugendstrafrecht. Dies würde ihm eine Strafe von sieben Jahren bringen. Ohne Geständnis würde die Strafe wesentlich höher ausfallen.

Nach kurzer Beratung legte Mohamed A. dann ein umfassendes Geständnis ab. „Mein Mandant beteuert, dass es ihm alles sehr leid tut“, so Rechtsanwalt Fehse.

Ob der Deal angesichts der sehr eindeutigen Beweise nötig war, bleibt fraglich. Er ließ am Tatort nicht nur seine DNA zurück, sondern auch sein Handy. Dieses führte die Ermittler zum Täter.

Der Prozess wird fortgesetzt. (sm)

 



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