Entwurf für Kinderrechte sieht Staat im „Wächteramt“ an zweiter Stelle hinter der Familie

Noch will der Staat nicht ins Familiengefüge eingreifen. Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will nach eigenen Angaben lediglich "die Grundrechte von Kindern im Text des Grundgesetzes besser sichtbar machen".
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Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times26. November 2019

Nach jahrelanger Diskussion über eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz hat das Bundesjustizministerium einem Zeitungsbericht zufolge einen Gesetzentwurf erarbeitet.

Danach sollen Kinder einen Anspruch auf Förderung ihrer Grundrechte erhalten, zudem soll die Pflicht zur Berücksichtigung des Kindeswohls festgeschrieben werden, wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Dienstagausgabe) unter Berufung auf ein Papier aus dem Ministerium berichtete.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) werde das 14-Seiten-Papier am Dienstag zur Ressortabstimmung an die Bundesregierung überweisen. Damit werde die erste Änderung im Katalog der Grundrechte seit fast 20 Jahren eingeleitet.

Der Entwurf baut demnach auf dem Bericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf. Das Ministerium habe eine Synthese aus den drei Formulierungsvorschlägen der Experten erarbeitet.

Recht auf Achtung, Schutz und Förderung

Danach solle ein neuer Absatz 1a in Artikel 6 eingefügt werden: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft.

Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat

Mit diesen drei Sätzen, die Artikel 6 um mehr als die Hälfte seines jetzigen Umfangs erweitern, wollen die Reformer laut „SZ“ allerdings möglichst wenig am Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat ändern, wie es in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angelegt ist.

Der neue Absatz solle „die Grundrechte von Kindern im Text des Grundgesetzes besser sichtbar machen“ und „verdeutlichen, welch hohe Bedeutung Kindern und ihren Rechten in unserer Gesellschaft zukommt“.

Elternrecht und Elternverantwortung würden nicht beschränkt, sondern „inhaltlich unverändert“ garantiert. Das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat solle „bewusst nicht angetastet werden“.

Werkzeug zur Krisenintervention

Mit diesen Beteuerungen wollen die Reformer demnach die Sorge zerstreuen, mit einem neuen Kinderrecht bekomme der Staat ein neues Werkzeug zur Krisenintervention in problematischen Familien. Bisher kann das Jugendamt Kinder nur bei echten Gefährdungen aus Familien herausnehmen.

Doch manche Gerichte ließen in der Vergangenheit bereits fragwürdige Erziehungsmethoden für einen solchen oft lebensentscheidenden Eingriff ins Familiengefüge ausreichen.

Nach der Begründung des Entwurfs soll es aber bei der alles überragenden Erstverantwortung der Eltern für ihre Kinder bleiben. Der Staat habe nur ein „Wächteramt“ und stehe als Aufpasser in der zweiten Reihe.

Eher zurückhaltend bleibt der Entwurf laut „SZ“ bei den Teilhaberechten der Kinder. Den Vorschlag der Arbeitsgruppe, jedem Kind einen Anspruch auf „Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife“ einzuräumen, hat er nicht aufgegriffen. Es bleibe bei einem Anspruch auf „rechtliches Gehör“, wie er längst im Grundgesetz verankert ist. (afp)

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