Entgegen allen Bedenken: Bundestag beschließt Geschäftsgeheimnisgesetz
Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend das von der Bundesregierung vorgelegte Geschäftsgeheimnisgesetz beschlossen. Ziel der Neuregelung, mit der eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, ist der Schutz geheimer Unternehmensinformationen vor rechtswidriger Veröffentlichung, Nutzung oder Erwerb. Das Gesetzentwurf war wegen möglicher Verfolgung von Hinweisgebern, sogenannter Whistleblower, umstritten, wurde aber im parlamentarischen Verfahren überarbeitet.
Der Deutsche Journalistenverband (DJV), der die ursprüngliche Vorlage scharf kritisiert hatte, stellte sich nun hinter das neue Gesetz. „Ich freue mich, dass der Rechtsausschuss die vom DJV vorgebrachten Bedenken berücksichtigt hat“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. „In dieser Form sollte das Regelwerk angenommen werden“, empfahl er den Abgeordneten im Vorfeld der Abstimmung.
Zunächst war geplant gewesen, dass Veröffentlichungen durch Journalisten nicht von dem Schutz der Geschäftsgeheimnisse ausgenommen werden sollten. Dies hätte bedeutet, dass Berichterstatter vor Gericht hätten darlegen müssen, warum sie gegen ein Geschäftsgeheimnis verstoßen haben. Dabei hätten sie unter Umständen auch Auskunft über ihre Informanten geben müssen. Eingefügt wurde nun ein Ausnahmetatbestand für Berichterstattungszwecke.
Der Wirtschaftsanwalt Nikolas Gregor von der Kanzlei CMS sagte der Nachrichtenagentur AFP zu dem neu formulierten Gesetzentwurf. „Die Kritik, dass das Gesetz eine Gefahr für Whistleblower und die Informationsfreiheit sei, ist so nicht haltbar.“ Erstmals werde Whistleblowing überhaupt gesetzlich geregelt „und zwar zum Vorteil von Whistleblowern, tendenziell zum Nachteil von Unternehmen.“ Auch die Informationsfreiheit werde durch das neue Gesetz eher gestärkt als geschwächt. (afp)
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