Enteignungen möglich: Notversorgung im Katastrophenfall wurde 2016 beschlossen

Die Notversorgung der deutschen Bevölkerung wird reformiert. Die Bundesregierung hat 2016 den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Nun sind Enteignungen von Betrieben möglich, falls eine Krise ausbricht. Lebensmittelkarten werden abgeschafft. Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir den Artikel noch einmal neu.
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Vorsorgen für den Katastrophenfall: Der Staat ist ab heute gesetzlich verpflichtet, Bürger über die Wichtigkeit von Vorräten aufzuklären.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 30. November 2016

Seit dem 30. November 2016 gibt es ein neues Gesetz, das den staatlichen Notfallplan für Versorgungskrisen bei Katastrophen reformiert. Das Bundeskabinett verabschiedete den Entwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), der die Notversorgung der deutschen Bevölkerung neu regeln soll.

Zwar existieren in Deutschland noch geheime Lebensmittellager aus den 60ern. Diese gelten jedoch nicht mehr als zeitgemäß und sollen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Die „Rheinische Post“ berichtete detailliert über den Gesetzentwurf und verschiedene Maßnahmen, die künftig bei Katastrophen- oder Kriegsszenarien greifen sollen. Einige alte Maßnahmen werden Updates erhalten, manche Regelungen abgeschafft werden.

Schon im August hatte das neue „Zivilschutzkonzept“ des Bundesinnenministeriums Aufsehen erregt, in dem es hieß, Bürger sollten am Besten selbst für den Krisenfall vorsorgen. Ein Lebensmittelvorrat von 10 Tagen pro Person und sowie 2 Liter Trinkwasser täglich wären das wirksamste Mittel für die Versorgung im Notfall. Gleiches rät nun auch der Gesetzentwurf von Landwirtschaftsminister Schmidt. Eine Pflicht zur Bevorratung ist jedoch nicht geplant, denn eine Überprüfung von Bürgervorräten wäre enorm aufwendig.

Gesetzlich ist nun laut „RP“  verankert, dass der Staat seine Bürger mehr als bisher aufklären muss, wie man am besten für den Krisenfall vorsorgt.

Lebensmittelhersteller könnten beschlagnahmt werden

Falls die Versorgungskrise eintritt, kann das Bundesagrarministerium künftig vorschreiben, dass nur noch große Einzelhandelsfilialen geöffnet werden. Die Versorgung einzelner Filialen mit Notstromaggregaten sollte auch dann gewährleistet werden können, falls es zum flächendeckenden Stromausfall kommt. Um Plünderungen zu vermeiden, sieht das Gesetz die Option vor, die Abgabe von Lebensmitteln unter staatliche Aufsicht zu stellen.

Feste Abgabemengen oder Festpreise sollen dann Wucherpreise verhindern. Außerdem sollen Lebensmittelhändler dazu verpflichtet werden können, ihre Vorräte aufzustocken, die bisher nur in geringen Mengen vorgeschrieben sind. Falls eine Versorgungskrise wochenlang andauert, könnten Betriebe verpflichtet werden, Mehl oder Brot herzustellen. Auch bei Schlachthöfen oder Wurstfabriken könnte der Staat eingreifen. Im Fall von Enteignungen sieht das Gesetz eine Entschädigung vor.

Die „Zivile Notfallreserve“

Geheime Lebensmittellager mit riesigen Vorräten existieren seit den 1960er Jahren überall in Deutschland. Dort lagern bis heute beispielsweise Reis, Weizen, Hülsenfrüchte, Kondensmilch und Vollmilchpulver – insgesamt 800.000 Tonnen Lebensmittel im Wert von 200 Millionen Euro. Die Lager der „Zivilen Notfallreserve“ befinden sich fernab der Großstädte an sensiblen Punkten wie Tankstellen oder Atomkraftwerken, berichtet „RP“.

Zum Schutz vor Plünderung sind die 150 Standorte geheim. Im Rahmen der Gesetzreform soll diese Praxis überdacht werden, so der Entwurf. Die Notwendigkeit solcher Rohstofflager solle überprüft werden. Möglicherweise könne die Versorgung besser gewährleistet werden. Auch die bürokratisch aufwendige Vergabe von Lebensmittelkarten im Notfall soll abgeschafft werden. Die Bereitstellung und Instandhaltung der Zivilen Notfallreserve wurde im Bundeshaushalt 2013 mit insgesamt 15,45 Millionen Euro veranschlagt. Ähnliche Notreserven haben laut Wikipedia nur Ungarn und Tschechien.

Zuviel Aufwand für „sehr unwahrscheinlichen Ernstfall“?

Der Bundesrechnungshof hatte immer wieder Kritik am bestehenden Krisen-Konzept geübt. Es stünde nicht mehr im angemessenen Verhältnis zwischen Aufwand in Friedenszeiten und dem Nutzen im sehr unwahrscheinlichen Ernstfall, lautete die Argumentation.

Mit der Zusammenlegung zweier alter Gesetze sollen nun Staat und Wirtschaft entlastet werden, ohne die Versorgung der Bevölkerung für den Ernstfall zu gefährden. Mit dem neuen Gesetz will der Bund neun Millionen Euro einsparen, berichtete die „RP“. Wirtschaft und Landesverwaltungen sollen geringfügig profitieren.

Vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe existiert bereits ein Ratgeber für richtiges Handeln in Notsituationen, der neben empfohlenen Lebensmitteln auch eine Checkliste für weitere Gegenstände (Hausapotheke, Hygieneartikel, Notgepäck) sowie Notfall-Nummern umfasst.

Siehe auch:

Wegen Terror und Katastrophen: Bundesregierung bereitet sich auf Notstand vor

Katastrophenschutz bekommt neues Konzept: Bürger sollen Notvorräte anlegen



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