Energiepaket beschlossen: Was sich für Erzeuger und Verbraucher ändert

Regierung und Union haben zusammen im Bundestag ein neues Energiepaket beschlossen. Dieses soll Netzstabilität sichern, ineffiziente Subventionen reduzieren und den Ausbau erneuerbarer Energien gezielter steuern. Auch NRW kann mit Blick auf die Windräder-Problematik aufatmen.
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Was das neue Energiepaket für Verbraucher und Unternehmen bedeutet. Symbolbild.Foto: DiyanaDimitrova/iStock
Von 1. Februar 2025

Während der Streit um das mittlerweile gescheiterte Zustrombegrenzungsgesetz am Freitag, 31.1., die Sitzung des Bundestages dominierte, haben Regierung und Union in einem anderen Bereich einen Konsens erzielt. Ein Energiepaket hat die Zustimmung von SPD, Grünen, CDU, CSU und in Teilen auch von BSW und Linkspartei gefunden. Dieses soll die Energiewende stabiler, sicherer und bezahlbarer machen.

Die Maßnahmen sollen vor allem Ineffizienz und Kostenexplosionen vorbeugen, die im Zusammenhang mit übermäßiger oder unzureichender Einspeisung stehen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erklärte, das Paket trage dazu bei, eine „sichere, bezahlbare und klimafreundliche Stromversorgung zu gewährleisten“. Aufatmen können aber auch Länder wie Nordrhein-Westfalen, die nun mehr Spielraum gewinnen, um Anlagen zur Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energie zielgenauer zu planen.

Keine Einigung im Energiepaket auf unterirdische CO₂-Speicherung

Das Inkrafttreten des Energiepakets ist noch von einer Zustimmung durch den Bundesrat abhängig. Zum Themenkomplex der unterirdischen CO₂-Speicherung gab es noch keine Einigung. Betroffen von den Veränderungen sind unter anderem das Energiewirtschaftsgesetz, das Messstellenbetriebsgesetz und der nationale Brennstoffemissionshandel.

Ein wesentlicher Punkt im Energiepaket betrifft das Ende der Einspeisevergütung nach dem EEG in Zeiten negativer Strompreise. Diese entstehen an den Spotmärkten, sobald das Angebot an Strom höher ist als die Nachfrage. Häufig ist das der Fall, wenn Solar- oder Windanlagen besonders viel Strom produzieren, aber der Verbrauch gering ist – etwa in der hochsommerlichen Urlaubssaison.

Die Netzbetreiber mussten bisher nach dem EEG weiterhin Einspeisevergütung an die Betreiber der Anlagen bezahlen. Dies belastete nicht zuletzt den Bundeshaushalt, der den Fehlbetrag regelmäßig ausgleichen muss. Da sich die Zeiten mit negativen Strompreisen häufen, wird der Aufwand dafür ebenfalls immer höher.

Restriktionen und mehr Steuerung beim Einspeisen von Solarstrom

Künftig soll es in Zeiten negativer Strompreise keine Einspeisevergütung mehr geben. Stattdessen verlängert sich der 20-jährige Zeitraum, in denen Anlagenbetreiber diese erhalten, um den Zeitraum, in dem die negativen Strompreise angefallen waren. Zudem soll es perspektivisch ein Ende konventioneller Solaranlagen geben, die unreguliert ins Netz einspeisen.

Anlagen, die ab März 2025 ans Netz gehen, dürfen nur 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen, bis ein Smart Meter installiert ist. Auf diese Weise soll Netzüberlastungen vorgebeugt werden. Der Abrechnungsrhythmus wird – wie zuvor auch Branchenvertreter gefordert hatten – von einer Stunde auf eine Viertelstunde umgestellt. Diese Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 gelten.

Neben dem 60-Prozent-Limit bei der Festvergütung für Neuanlagen gibt es auch Sonderregeln für Anlagen ab sieben und ab 100 Kilowatt Leistung. Diese sollen den Netzbetreibern eine bessere Steuerung der Einspeisung ermöglichen. Unbeschränkt dürfen nur noch Anlagenbetreiber ihren Strom einspeisen, die der Direktvermarktung unterliegen. Im Gegenzug werden die Anmelde- und Abwicklungsprozesse bei den Netzbetreibern einfacher, standardisiert und digitalisiert. So soll die Direktvermarktung auch Betreibern kleinerer Anlagen zugänglich werden.

Energiepaket verlängert Förderzeiträume für Bioenergie und Kraft-Wärme-Kopplung

Die Höchstpreise, die Netzbetreiber für den Einbau von Smart Metern von Endverbrauchern verlangen dürfen, sollen nach oben korrigiert werden. Derzeit liegen sie jährlich zwischen 20 und 120 Euro, auch der Einbau selbst ist nicht in allen Fällen gratis. Verbraucherschützer hatten eine mögliche Korrektur nach oben kritisiert, weil diese die Akzeptanz der Steuerungstools gefährdeten. Die Netzbetreiber müssen im Gegenzug jährlich über den Fortgang des Smart-Meter-Rollouts Bericht erstatten.

Das Energiepaket von Bundesregierung und Union verstärkt künftig auch die Förderung von Bioenergie. Durch die Ausschreibung zusätzlicher Anlagen in den kommenden drei Jahren soll die zusätzlich daraus generierte Menge auf 2,8 Gigawatt (GW) steigen. Ausgeweitet hat der Bundestag nun auch den förderfähigen Zeitraum – je nach Größe der Anlage – auf zwischen 11.680 und 16.000 Betriebsstunden.

Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sollen, sofern sie bereits genehmigt sind und gleichermaßen Strom und Wärme erzeugen, länger Förderung erhalten können. Bis dato gibt es diese Möglichkeit nur bei neuen und modernisierten KWK-Anlagen, die bis spätestens 31.12.2026 ihren Betrieb aufnehmen. Diese Maßnahme soll den Ausbau der Fernwärme beschleunigen.

Erzwingung von Standorten mittels Vorbescheid nicht mehr so leicht möglich

Das Energiepaket enthält jedoch auch eine Neuregelung im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Diese begrenzt die Möglichkeiten für Windkraft-Investoren, sich durch Vorbescheide Flächen für den Bau von Windrädern zu sichern, die dafür nicht vorgesehen sind. Dies war bis dato möglich, weil das „überragende öffentliche Interesse“ am Ausbau erneuerbarer Energien vielen landesgesetzlichen Beschränkungen entgegenstand.

Das Land NRW war zuvor zweimal vor Gericht mit Landesgesetzen gescheitert, die den „Wildwuchs“ an Anlagen in nicht dafür vorgesehenen Gebieten beschränken sollten. Nun soll NRW, das gerade in mehreren Regionen eine Detailplanung vornehmen möchte, für sechs Monate ein Genehmigungsmoratorium in Kraft setzen können. Dieses würde für Windkraftanlagen außerhalb bestimmter Planungszonen gelten.

Von dem Energiepaket sollen vor allem Betreiber von Anlagen und energieintensive Unternehmen profitieren. Sie sollen auf flexiblere Speichermodelle, stärkere Förderungen oder längere Förderzeiträume hoffen können. Verbrauchern soll eine verbesserte Netzinfrastruktur und mehr Stabilität in der Versorgung zugutekommen. Günstigere Preise für Verbraucher und Unternehmen sind dadurch bis auf Weiteres jedoch noch nicht absehbar.



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