Rendsburger Moscheen-Zwang: Richterin ordnet Bußgeld an – Eltern wollten Sohn vor Beeinflussung schützen

Die Eltern eines Gymnasiasten sollen 50 Euro Bußgeld zahlen, weil sie ihren Sohn an einem Schulausflug in eine Moschee nicht teilnehmen ließen. Die Eltern sahen in dem Schulausflug eine religiöse Beeinflussung.
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Das Innere einer Moschee in Deutschland.Foto: Symbolbild / RONALD WITTEK/AFP/Getty Images
Epoch Times8. Juli 2018

Das Meldorfer Amtsgericht (Schleswig-Holstein) hat die Eltern eines Gymnasiasten bestraft, weil sie ihn nicht an einem Schulausflug in eine Moschee teilnehmen ließen, berichtete die „Schleswig-Holsteinische Landeszeitung“.

Das zunächst verhängte Bußgeld von 300 Euro wurde nach einem Einspruch durch die Eltern gerichtlich auf 50 Euro reduziert. Sollte erneut Einspruch eingelegt werden, müsste das Oberlandesgericht sich dem Fall, der bereits seit zwei Jahren andauert, widmen, berichtete die SHZ.

Eltern sahen in Moscheebesuch eine religiöse Beeinflussung

Der damals 13 Jahre alte Gymnasiast sollte im Juni 2016 im Rahmen des Erdkundeunterrichts das islamische Gotteshaus im schleswig-holsteinischen Rendsburg besuchen. Die Eltern sahen eine religiöse Beeinflussung und erbaten das Fernbleiben ihres Sohnes vom Schulausflug zum Projekt: „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“, schrieb die SHZ.

Die Richterin macht in der Urteilsbegründung deutlich, dass sie in dem Moscheebesuch nur einen „allgemeinen Unterricht“ mit lediglich „religiösen Bezügen“ sah und berief sich auf den Beschluss vom 21.07.2009, Az. 1 BvR 1358/09 des Bundesverfassungsgerichts.

Die Eltern hingegen sahen weiterhin eine religiöse Beeinflussung ihres konfessionslosen Sohnes unter dem Deckmantel des Erdkundeunterrichts. So argumentierte die Verteidigung, dass keiner zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden könne, schrieb SHZ.

Moschee gehört der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs an

Richterin Melanie Buhk berücksichtigte in ihrem Urteil (Az. 25 Owi 408/16), dass die Eltern – beide überzeugte Atheisten – 2016 von sich aus um Ersatzunterricht in der Schule angefragt hatten.

Doch die mittlerweile pensionierte 62-jährige Schulleiterin lehnte die Teilnahme an einer Schulstunde in der Parallelklasse ab. Außerdem wertete sie positiv, dass der damals 13-Jährige zuvor noch nie unentschuldigt fehlte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Moschee in Rendsburg gehört zur Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs, die bis vor wenigen Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wurde. (er)



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