Elsässer-Anwälte gehen per Eilantrag und Klage gegen das Compact-Verbot vor

Wie zu erwarten, hat das Anwaltsteam des Publizisten Jürgen Elsässer Eilantrag und Klage gegen das Bundesinnenministerium beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Elsässers COMPACT-Magazin GmbH war am 16. Juli per Vereinsrecht verboten worden. Elsässer hofft auf eine Entscheidung in den nächsten vier Wochen.
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Das Symbolbild zeigt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Hier sind Eilantrag und Klage des früheren Compact-Chefs Jürgen Elsässer anhängig.Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Von 29. Juli 2024

Das Anwaltsteam von Jürgen Elsässer hat am vergangenen Mittwochabend, 24. Juli 2024, einen Eilantrag (Az. 6 VR 1.24) und eine Klage (Az. 6 A 4.24) beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig eingereicht: Die Auflösung der COMPACT-Magazin GmbH soll verhindert, das Vereinsverbot aufgehoben und das Betriebsvermögen zurückgegeben werden. Das berichtete das Rechtsnachrichtenportal „Legal Tribune Online“ (LTO) bereits am vergangenen Freitag. Elsässer hatte den Schritt bereits mehrfach angekündigt.

Die Juristen um den Berliner Rechtsanwalt Laurens Nothdurft hätten sich auf Paragraf 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) berufen. Demnach haben Widerspruch und Anfechtungsklage grundsätzlich eine aufschiebende Wirkung. Da der Verbotsvollzug bereits geschehen sei, braucht es laut LTO nun zunächst einen erfolgreichen Eilantrag, um das Verbot und die damit einhergehenden Maßnahmen zumindest bis zum Urteil eines Hauptsacheverfahrens wieder rückgängig zu machen.

Hauptsacheverfahren kann sich jahrelang hinziehen

Doch mit so einem Eilantragsbeschluss sei seitens des BVerwG vorerst nicht zu rechnen: Mindestens einige Wochen, womöglich sogar Monate, könne es bis zu einem Urteil dauern, schreibt LTO. Das Hauptsacheverfahren könne sich wahrscheinlich sogar jahrelang hinziehen.

Ob die COMPACT-Magazin GmbH selbst bei einem Sieg vor Gericht wieder aufleben könnte, scheint aus Sicht der LTO fraglich: Bis dahin würden die Magazin-Mitarbeiter wahrscheinlich eine andere Tätigkeit aufgenommen haben, die Kontakte wären kaum noch aktuell und auch die Leser und Zuschauer könnten sich längst anderen Medien zugewendet haben. Die LTO geht davon aus, dass die Anwälte Elsässers diese Argumente wohl in die Waagschale geworfen hätten – abgesehen vom Beharren auf der Pressefreiheit. Mehr als zehn Juristen hätten sich mittlerweile zur Unterstützung Elsässers eingefunden.

Die Epoch Times fragte bei Laurens Nothdurft nach. Er bat um Verständnis, beim derzeitigen Verfahrensstand keine Auskunft geben zu wollen – auch nicht zum Fall des mutmaßlichen „Hausmeisters“ der COMPACT-Magazin GmbH. Dieser soll nach Angaben der BMI-Verbotsverfügung (PDF) Jürgen Elsässer gegenüber schon vor anderthalb Jahren geäußert haben, Gewalt gegen den Vizekanzler Robert Habeck ausüben zu wollen. Elsässer hatte in einem Gespräch mit dem Schlagersänger und freien Journalisten Björn „Banane“ Winter gesagt, dass er mit dem „Hausmeister“ nie eine derartige Unterhaltung geführt habe (Video ab ca. 20:02 Min. auf YouTube).

Neues Format bei Konkurrenzsender: „Elsässer unzensiert AUF1“

Elsässer hat inzwischen ein eigenes Format beim österreichischen Onlinemedium „AUF1“ bekommen: „Elsässer unzensiert AUF1“. Zuletzt meldete sich der Ex-COMPACT-Chef dort am 26. Juli zu Wort: Er gehe davon aus, dass das BVerwG bereits innerhalb von vier Wochen über den Eilantrag entscheiden werde. So sei es jedenfalls in der Vergangenheit gewesen.

Für ihn sei eine solch rasche Entscheidung innerhalb von vier Wochen „sehr wichtig“, sagte Elsässer, denn dann wüssten die Bürger noch vor den „entscheidenden Wahlen am 1. September“, woran sie „mit diesem Staat“ seien. Auch wenn der Eilantrag vor Gericht scheitern werde, würden seine Mitstreiter und er sich nicht „vier Jahre lang still verhalten“, kündigte Elsässer an, ohne ins Detail zu gehen. Am 1. September werden in Sachsen und Thüringen neue Landtage gewählt.

Nach Angaben von LTO ist das BVerwG erste und letzte Anlaufstelle bei bundesweiten Vereinsverboten. Sollte Elsässer auch in der Hauptsache verlieren, stehe ihm noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe frei. Dann aber dürfe es nicht um ein Vereinsverbot gehen, sondern um die Verletzung von Grundrechten.



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