Ellwanger Abschiebe-Skandal: Seehofer empört – „Schlag ins Gesicht der rechtstreuen Bevölkerung“
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CDU) hat die von Migranten gewaltsam verhinderte Abschiebung in einem Flüchtlingsheim in Ellwangen als empörend bezeichnet. Er stehe politisch voll hinter den Maßnahmen der baden-württembergischen Sicherheitsbehörden und der Polizei, sagte der CSU-Politiker am Donnerstag in Berlin.
Die Taten müssten mit aller Härte und Konsequenz verfolgt werden. „Das, was dort geschehen ist, ist ein Schlag ins Gesicht der rechtstreuen Bevölkerung“, sagte Seehofer. Das Gastrecht dürfe nicht auf diese Art und Weise mit Füßen getreten werden.
Seehofer sagte, der Bund werde in Kontakt mit Baden-Württemberg bleiben. Wenn die Einzelheiten vorlägen, werde überlegt, welche Konsequenzen zu ziehen seien, gerade auch gegenüber Personen, die sich strafrechtlicher Dinge schuldig gemacht hätten. Bei einer Razzia im Flüchtlingsheim in Ellwangen hatte die Polizei am Donnerstag einen Asylbewerber aus Togo gefasst, dessen Abschiebung am Montag am massiven Widerstand von dessen Mitbewohnern gescheitert war.
Seehofer kündigte an, er wolle Ende Mai oder Anfang Juni sein Konzept für die Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren (ANKER-Zentren) vorstellen. Gerade auch als Konsequenz aus den Vorgängen in Ellwangen bleibe er dabei, dass dort zur Sicherheit für Bewohner und Bevölkerung auch die Bundespolizei zum Einsatz kommen sollte, wenn die Länder dies wollten. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte sich massiv gegen den Einsatz der Bundespolizei in den Zentren gewandt. Die ersten Piloteinrichtungen sollen laut Seehofer im August oder September starten – zunächst ohne neue Gesetze. Gesetzesänderungen sollten dann gegebenenfalls parallel in Angriff genommen werden.
In der Nacht zum Montag hatten Flüchtlinge in der Einrichtung in Ellwangen gewaltsam die Abschiebung eines Togolesen verhindert. Dies sei „ein empörender Sachverhalt“, sagte Seehofer. Nun müsse über „Konsequenzen“ nachgedacht werden, insbesondere gegenüber Beteiligten, die sich möglicherweise „strafrechtlicher Dinge schuldig“ gemacht hätten.
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