Elf Unternehmen beantragen Geld aus Gasumlage

Den Anspruch auf Geld aus der ab Oktober geplanten Gasumlage haben nach Angaben der Ferngas-Netzbetreiber fristgerecht zwölf Unternehmen angemeldet. Das geht aus einer Liste von Trading Hub Europe (THE) hervor, dem Zusammenschluss der Betreiber.
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Eine mit Gas betriebene Heizanlage.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times22. August 2022

Den Anspruch auf Geld aus der ab Oktober geplanten Gasumlage haben nach Angaben der Ferngas-Netzbetreiber fristgerecht zwölf Unternehmen angemeldet. Das geht aus einer Liste von Trading Hub Europe (THE) hervor, dem Zusammenschluss der Betreiber. Die RWE-Handelstochter Supply & Energy steht zwar auf dieser Liste, will aber kein Geld, wie eine Sprecherin am Montag bekräftigte.

Die elf weiteren Firmen sind die Gashändler Uniper, VNG, EWE, Sefe (ehemals Gazprom Germania) und deren Tochter Wingas. Darüber hinaus auch OMV, Axpo, Vitol und Gunvor, die Schweizer Rohstoffhandelsfirmen DXT Commodities und Enet Energy. Zuerst hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.

Die Sprecherin von RWE sagte AFP, das Unternehmen sei „formal gelistet“. Das sei eine „reine Vorsichtsmaßnahme“, falls „die Dinge sich ändern“. Die Gasumlage von 2,4 Cent gilt nach bisherigen Plänen bis Ende März 2024.

Zur Entlastung von Unternehmen

Die Gasumlage soll Unternehmen entlasten, die wegen der gedrosselten Lieferungen aus Russland anderswo für viel Geld Gas einkaufen müssen. So wollen sie ihre Verträge weiterhin erfüllen können. Ihre Mehrkosten dürfen sie aktuell nicht weiterreichen, die Umlage soll diese Kosten ab Oktober zu 90 Prozent ausgleichen. Sie soll Firmenpleiten und letztlich Lieferausfälle verhindern.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) drang darauf, die Umlage auf tatsächliche Insolvenzrisiken zu beschränken. „Die Bundesregierung hat klar gesagt, dass die Gasumlage von den Unternehmen nur zur Insolvenzvermeidung in Anspruch genommen werden darf. Nicht zur Absicherung von Gewinnen“, erklärte Vorständin Ramona Pop.

Gründliche Prüfung im Sinne der Verbraucher

„Wir erwarten deshalb, dass THE sehr gründlich überprüft, ob wirklich alle Unternehmen, die Ansprüche angemeldet haben, diese glaubhaft mit einer ansonsten drohenden Insolvenz begründen können“, forderte der VZBV. Alle anderen Ansprüche müssten nachträglich gestrichen werden, „um die Belastung der Verbraucher so gering wie möglich zu halten.“

Auch Politiker von Grünen und SPD drangen darauf, Mitnahmeeffekte bei der Gasumlage zu verhindern. Dafür „müssen wir als Gesetzgeber im Zweifelsfall auch bereit sein, die Kriterien für die Inanspruchnahme nachzuschärfen“, sagte der Grünen-Wirtschaftspolitiker Dieter Janecek dem „Handelsblatt“. Unter den Unternehmen auf der Liste fänden sich auch solche, „die nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind“, sagte er.

Zur Einhaltung der Vorgaben mahnte in der Zeitung auch die SPD-Energieexpertin Nina Scheer. Wenn auch hochprofitable Unternehmen von der Gasumlage profitieren wollten, „entspricht dies nicht dem Zweck der Verordnung“, sagte sie. Ausgleichszahlungen dürften „nicht zugleich zu einer Absicherung von Gewinnen auf Kosten der Verbraucher führen.“ Auch müssten zunächst staatliche Direkthilfen geprüft werden, bevor eine Preiserhöhung in Betracht komme.

Der Schweizer Energiehändler Axpo erklärte auf Anfrage des „Handelsblatts“, dass er nur in einem geringfügigen Maße betroffen sei. Trotzdem müsse das Unternehmen „die nicht gelieferte Energie aktuell zu weitaus höheren Kosten beschaffen“, um die bestehenden Verträge mit Kunden in Deutschland einhalten zu können, sagte ein Sprecher der Zeitung.

Axpo und Gunvor haben ihren Umsatz im ersten Halbjahr dem Bericht zufolge um 100 Prozent beziehungsweise um 200 Prozent gesteigert. (afp/mf)



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