Eklat: Maaßens Aussage im Thüringer U-Ausschuss abgebrochen
Zu einem Eklat kam es am Dienstag, 24. Oktober, im Untersuchungsausschuss zu politischer Gewaltkriminalität im Thüringer Landtag. Geladen war der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen. Zu einer Vernehmung des Beamten kam es jedoch nicht mehr: In nicht öffentlicher Beratung verständigte sich der Ausschuss auf den Abbruch der Sitzung. Dies erklärte der Vorsitzende des U-Ausschusses, Raymond Walk (CDU).
Maaßen weist auf Beobachtung der Linkspartei durch Verfassungsschutz hin
Den Abbruch gefordert hatte zuvor die Abgeordnete der Linksfraktion Katharina König-Preuss. Sie warf dem früheren Verfassungsschutzpräsidenten vor, dieser habe Mitglieder der Landesregierung sowie den Chef des Thüringer Verfassungsschutzes „öffentlich diskreditiert“.
In seinem Eingangsstatement hatte Maaßen zuerst über seine Rolle als Zeuge im U-Ausschuss gesprochen. Zudem umriss er die Grenzen seines damaligen gesetzlichen Auftrages und des Umfangs seiner dienstlichen Wahrnehmung.
Thema seiner Erklärung war auch die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem thüringischen Landesverfassungsschutz während seiner Amtszeit. Diese reichte von Mitte 2012 bis zu seiner umstrittenen Abberufung im Herbst 2018. In diesem Kontext ging Maaßen auf die Lage des Extremismus von rechts und links im Freistaat ein, wie sie sich dem Bundesamt darstellte.
Thüringer Landesverfassungsschutz „im Bundesvergleich unterdurchschnittlich aufgestellt“
Maaßen äußerte dabei, dass dem Bundesamt der „legalistische Linksextremismus“ in Thüringen Sorgen bereitet habe. Dies habe daran gelegen, dass „mit Bodo Ramelow und seiner Partei Linksextremisten in diesem Land regierten“.
Der Thüringer Landtag wählte Ramelow 2014 erstmals zum Ministerpräsidenten. Von 1996 bis 1999 hatte der Landesverfassungsschutz über ihn wegen seiner Kontakte zur Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) eine Akte geführt. Mehrere Gerichte, darunter das Bundesverwaltungsgericht, hatten das Vorgehen als unverhältnismäßig gerügt.
Die Linkspartei sei, so Maaßen, seines Wissens bis zur Übernahme des Bundesinnenministeriums vom Verfassungsschutz beobachtet worden. Anschließend habe man die Beobachtung zurückgestellt. Dies sei jedoch „lediglich aus Gründen der Prioritätensetzung“ erfolgt, „nicht aber, weil die Partei verfassungstreu geworden ist“.
Maaßen fügte hinzu, dass das Thüringer Landesamt infolge der Aufarbeitung des NSU-Debakels „im Bundesvergleich unterdurchschnittlich aufgestellt“ gewesen sei. Die Besetzung des Präsidentenpostens durch Stephan Kramer habe dies nach seiner Einschätzung noch verstärkt. Dieser sei „eine Persönlichkeit, die nicht über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen für die Leitung einer Landesbehörde verfügt“.
„Öffentliche Diskreditierung“: Vergleich zur SED-Diktatur
Für die Abgeordnete der Linksfraktion Katharina König-Preuss war dies der ausschlaggebende Moment, um den Abbruch der Sitzung zu verlangen. Maaßens Anwalt Ralf Höcker hat diesen Schritt und die Begründung scharf kritisiert. In der Sitzung selbst und auf X ging er auf den Vorwurf der „öffentlichen Diskreditierung“ von Staatsorganen ein und äußerte:
In der DDR durfte man das tatsächlich nicht (§ 220 DDR-StGB, Staatsverleumdung). Heute schon.“
Thüringische @dieLinke-MdL König-Preuß lässt Untersuchungsausschuss unterbrechen, weil @HGMaassen Mitglieder der Landesregierung und den thüringischen Verfassungsschutzchef „öffentlich diskreditiert“ habe. In der DDR durfte man das tatsächlich nicht (§ 220 DDR-StGB,…
— Prof. Dr. Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) Oktober 24, 2023
Im Ausschuss erklärte Höcker, Maaßens Aussagen seien „eine Meinungsäußerung, die tatsachenbasiert sei“. Der Vorsitzende des U-Ausschusses, Raymond Walk (CDU), unterbrach in Anbetracht der Äußerungen Höckers die Sitzung erneut und erklärte, dass diesem „solche Vergleiche zur SED-Diktatur“ nicht zustünden.
CDU enthielt sich bei Abstimmung über Abbruch der Maaßen-Befragung
Der U-Ausschuss hatte Maaßen auf Antrag der AfD-Fraktion geladen. Diese stimmte gegen den Abbruch der Vernehmung, die CDU jedoch enthielt sich nach Informationen der „Deutschen Presse-Agentur“.
Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen sagte auch ein Aussteiger aus dem Umfeld der gewalttätigen Linksextremisten um Lina E. aus. Das Oberlandesgericht Dresden hatte diese und drei Mittäter am 31. Mai wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Linksextremisten hatten gezielt und mit großer Brutalität Rechtsextremisten oder Personen, die sie für solche hielten, angegriffen.
König-Preuss hatte die Vernehmung als „Verschwendung von Zeit und Ressourcen“ kritisiert. Der geladene Zeuge könne, wie auch das Oberlandesgericht Dresden bereits vor Monaten erklärt habe, „keinerlei Informationen zu Thüringen geben“.
Antifa-Aussteiger: „Haben nicht im Staatsauftrag gehandelt“
Als interessant erschienen einigen Abgeordneten dessen Ausführungen jedoch durchaus. So erklärte der Aussteiger, der in einem Zeugenschutzprogramm lebt, dass die Linksextremisten „keinen Repressionsdruck durch Sicherheitsbehörden gespürt“ hätten. Erst ein misslungener Überfall in Eisenach im Jahr 2019 habe diese auf den Plan gerufen. Man habe sich bei den Taten jedoch „sicher gefühlt“.
Auf Nachfrage bestritt der Aussteiger, dass man die Neonazis „für den Staat“ angegriffen habe. Er habe auch „keine Lust oder Spaß“ dabei empfunden. Die Angriffe seien lediglich aus ideologischen Gründen erfolgt. Es sei aber „nie darum gegangen“, Menschen zu töten, ihren Tod oder tödliche Verletzungen billigend in Kauf zu nehmen.
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