Einsparungen: Mützenich warnt vor Spaltung der Gesellschaft
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hat ein Aussetzen der Schuldenbremse auch für das kommende Jahr gefordert und andernfalls vor einer Spaltung der Gesellschaft gewarnt.
„Wir leben nicht in normalen Zeiten. Kriege verstoßen gegen jede Normalität“, sagte Mützenich dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ an die Adresse der Ampel-Regierung. Das Risiko einer weiteren Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ordnete er als vertretbar ein.
Mützenichs Bedenken
Wie Russland seinen Krieg gegen die Ukraine weiterführe, welche Länder die Ukraine weiter unterstützten und ob die USA noch dabei seien – all das entziehe sich dem Einfluss nationalstaatlichen Handelns, sagte der Chef der SPD-Bundestagsfraktion. Auf Deutschland komme viel mehr zu als weitere Waffenlieferungen. Mützenich nannte etwa Hilfe beim Wiederaufbau sowie bei wirtschaftlichen Fragen.
Mützenich sagte: „Weil wir nicht weiter im Kernhaushalt sparen dürfen, werden wir diese zusätzlichen Mittel durch die Ausnahmeregelung nach Artikel 115 Grundgesetz finanzieren müssen – also durch das Aussetzen der Schuldenbremse.“ Diese Entscheidung mit den Ukraine-Hilfen zu begründen, erscheine ihm verfassungsfest.
„Wir begeben uns in die große Gefahr der gesellschaftlichen Spaltung, wenn die Ukraine-Hilfe zulasten von wichtigen Ausgaben geleistet wird, die für die Menschen im Inland auch wichtig sind“, sagte Mützenich.
Das aktuell geplante Vorgehen führe „zu innenpolitischen Verteilungskonflikten, bei denen das eine gegen das andere ausgespielt wird“, gab der SPD-Politiker zu bedenken.
Kritik am Sparpaket
Die Spitzen der Ampel-Koalition haben im Streit um den Bundeshaushalt 2024 entschieden, dass die Schuldenbremse im kommenden Jahr nicht generell ausgesetzt wird. Eine Ausnahme für die Fluthilfen im Ahrtal wird derzeit aber konkret geprüft.
Wegen des Ukraine-Kriegs soll die Schuldenbremse dagegen zunächst nicht wie von Mützenich gefordert ausgesetzt werden. Nur für den Fall einer deutlichen Änderung der Lage behält die Koalition sich einen solchen Schritt vor.
Das Grundgesetz sieht vor, dass die Schuldenbremse im Fall von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notlagen ausgesetzt werden kann, wenn die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wird.
Insbesondere die FDP mit Finanzminister Christian Lindner ist bislang sehr zurückhaltend bei dem Thema. Für das laufende Jahr war die Schuldenbremse kürzlich noch einmal ausgesetzt worden – zum vierten Mal in Folge.
An dem geplanten milliardenschweren Sparpaket der Ampel gab es in den vergangenen Tagen massive Kritik. Verbände und Oppositionspolitiker beklagten Kürzungen insbesondere im Sozialbereich.
Zuletzt hatten Tausende Bauern in Berlin Front dagegen gemacht, dass Vergünstigungen bei Agrardiesel und auch die Kfz-Steuerbefreiung für Landwirtschaftsfahrzeuge gestrichen werden sollen. (dpa/red)
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