Ein weiterer Arzt muss wegen Ausstellens falscher Maskenatteste vor Gericht

Dem Hamburger Internisten und Mitbegründer der Stiftung Ärzte für Aufklärung, Dr. Walter Weber, wird das 57-fache Ausstellen falscher Atteste zur Befreiung der Maskenpflicht vorgeworfen. 18 Verhandlungstage sind angesetzt. Die Verteidigung fordert die Neuansetzung des Prozesses wegen verschiedener Fehler. Viele Anhänger des Mediziners versammeln sich im und vor dem Gericht.
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Dr. Walter Weber – hier bei einer Querdenken-Demo in Berlin am 11. Oktober 2020 – steht nun in Hamburg vor Gericht.Foto: Epoch Times
Von 9. Mai 2024

Unter großem öffentlichem Interesse hat in Hamburg ein Prozess um mutmaßlich falsche Gesundheitszeugnisse während der Corona-Pandemie begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Internisten Dr. Walter Weber vor, zwischen April 2020 und September 2021 in 57 Fällen falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben. Der 80-jährige Beschuldigte wollte sich am Montag vor der Großen Strafkammer am Landgericht nicht zu den Vorwürfen äußern, schreiben Agenturen.

Fehler in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft

An diesem ersten Verhandlungstag waren keine Zeugen geladen, es wurde nur die Anklageschrift verlesen. Doch selbst dazu hätte es nicht kommen dürfen, so Sven Lausen, einer der beiden Verteidiger des Arztes, im Gespräch mit Epoch Times. Dazu führte er zwei Gründe an. So habe die Staatsanwältin einen Fehler gemacht, weil sie die beiden Wörter „ist angeklagt“ in der Schrift vergessen, sie aber beim Verlesen mündlich hinzugefügt hatte.

Die Verteidiger – neben Lausen ist es Ivan Künnemann – beantragten daher, dass die falsche Anklage nicht verlesen und das Verfahren daher nicht eröffnet wird. Das Gericht habe sich zunächst gegen den Antrag gewehrt, musste dann aber doch über ihn befinden. Nach einer zehnminütigen Unterbrechung entschied es, dass die Anklage trotz des Formfehlers verlesen werden dürfe.

Lausen sieht an dieser Stelle einen zumindest angeschlagenen Rechtsstaat. Er sieht hier eine unsaubere Arbeit seitens der Staatsanwaltschaft, die seinem Mandanten vorwirft, unsorgfältig gearbeitet zu haben. „Das widerspricht sich“, meint er.

Bereits vor dem Prozessstart hatten die Anwälte moniert, dass der aus fünf Richtern bestehende „Spruchkörper“ ihrer Auffassung nach nicht auf allen Positionen mit den gesetzlichen Richtern ordnungsgemäß besetzt sei. Eine Besetzungsrüge gegen einen Richter und zwei Schöffen sei fristgerecht am 18. April 2024 erhoben worden. Lausen sieht hier unter anderem einen Verstoß gegen den sogenannten Geschäftsverteilungsplan, der regelt, welche Richter für welche Strafkammer zuständig sind und an welchen Tagen sie für Verhandlungen vorgesehen sind. Ähnliche Probleme gibt es auch bei der Zuordnung der Schöffen.

Voraussichtlich wird darüber allerdings erst am 14. Mai 2024 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) befunden, so Lausen gegenüber Epoch Times. Werde der Rüge stattgegeben, müsse die Hauptverhandlung neu beginnen. Bei einer Zurückweisung der Rüge durch das OLG könne der für die Revision zuständige Bundesgerichtshof (BGH) von dieser Sicht abweichen und einen „absoluten Revisionsgrund“ feststellen. Die Folge wäre eine Aufhebung des Urteils aus formellen Gründen. Die Verteidiger halten daher eine Neuansetzung für geboten.

Symptome Panikattacken und CO₂-Vergiftung

Die Anklage wirft Weber vor, die Gesundheitszeugnisse ohne vorherige Untersuchung der jeweiligen Patienten ausgestellt zu haben, heißt es im Agenturtext weiter. Diagnosen wie „Symptome einer CO₂-Vergiftung“, „Panikattacken“ oder „Asthma bronchiale“ soll er teilweise ohne Begründung notiert haben. In einem Fall habe er es unterlassen, eine Patientin durch einen Facharzt für Psychiatrie untersuchen zu lassen. Der Angeklagte habe die Diagnosen in seiner privatärztlichen Praxis in Hamburg und als Leiter der Initiative Ärzte für Aufklärung gestellt, hieß es.

Die Initiative war in der Corona-Zeit wegen ihrer Kritik an den Schutzmaßnahmen und Warnungen vor einer Zwangsimpfung in Medien scharf angegriffen worden. Die Hamburger Ärztekammer hatte sich von der Initiative distanziert.

In einer Pressemitteilung erklärten die Verteidiger, die damaligen Corona-Eindämmungsverordnungen des Hamburger Senats hätten grundsätzlich jede Person mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung von der Maskenpflicht befreit. Es sei nicht geregelt worden, wer solche Beeinträchtigungen bescheinigen dürfe. Außerdem seien Polizisten, Mitarbeiter von Ordnungsämtern, Schulen und Gerichten keine Behörden im Sinne des Strafgesetzbuches. Ihnen fehle die Sachkompetenz zur Beurteilung von Gesundheitszeugnissen.

Verteidiger: Verurteilung unter keinem rechtlichen Aspekt gerechtfertigt

Dass Ärzte ihren Patienten Bescheinigungen ausstellten, ohne sie in ihrer Praxis untersucht zu haben, sei in der Corona-Pandemie nichts Ungewöhnliches gewesen. Die Verteidiger verwiesen auf die damals übliche telefonische Krankschreibung.

„Eine Verurteilung unseres Mandanten durch das LG (Landgericht) Hamburg ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt“, erklärten Künnemann und sein Kollege Sven Lausen. Es werde sich erweisen, dass er in keinem der angeklagten Fälle ein unrichtiges Gesundheitszeugnis wider besseres Wissen ausgestellt habe. Nach der Verhandlung sagte der Angeklagte vor Pressevertretern: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten.“

Ärzte, die unrichtige Gesundheitszeugnisse ausstellen, können zu einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft verurteilt werden.

Rund 100 Zuschauer drängten in den Gerichtssaal, aber nicht alle fanden Platz. Über das große Interesse an dem Prozess sagte der angeklagte Arzt: „Darüber freue ich mich und ich denke, das zeigt auch den Stand der Dinge.“ Sympathiebekundungen für den Angeklagten waren im Gerichtssaal nicht zu vernehmen. Die Vorsitzende Richterin Dr. Nele Behr hatte die Zuschauer gleich zu Beginn der Verhandlung zur Ruhe ermahnt.

Weber: Keine Vorgaben von Nicht-Ärzten befolgen

In einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Gespräch mit „Oval Media“ erinnert sich Walter Weber an die ersten Rufe nach einer Maskenpflicht im April 2020. Überrascht von der Forderung, habe er dann auf der Internetseite der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nachgeschaut. Dort sei zu lesen gewesen, dass alle randomisierten Studien zu dem Schluss gekommen seien, dass Masken bei Infektionskrankheiten nichts brächten.

Daraufhin sei er davon ausgegangen, dass eine Maskenpflicht nicht kommen werde, am 29. April 2020 sei sie aber dennoch eingeführt worden. „Wie verhält sich ein Arzt, der weiß, wissenschaftlich gibt es keine Belege dafür?“ Er habe sich dann nach dem Gesetz gerichtet, in dem gestanden habe, dass es Ausnahmen gebe, wenn die Masken jemand nicht verträgt.

Zudem habe er auch die Berufsordnung berücksichtigt, in der stehe, „dass man auch unter schwierigen Bedingungen die Menschlichkeit nicht hinten rausschmeißen kann“. In der Berufsordnung stehe auch, dass er als Arzt nicht die Maßgaben von Nicht-Ärzten befolgen dürfe.

In dem Video weist er auch den Vorwurf zurück, unrichtige Atteste ausgestellt zu haben. „Das habe ich nicht! Wenn einer keine Beschwerden hatte, hat er auch kein Attest bekommen.“ Er habe sich an die Vorgaben gehalten.

Arzt befürchtet Prozesskosten von bis zu 80.000 Euro

Der Prozess gegen ihn sei eine Hauptverhandlung mit 18 Folgeterminen. „Jeder, der sich ein bisschen damit beschäftigt, weiß, was das finanziell bedeutet. Das kostet fünfzig- bis achtzigtausend Euro.“

Er sei nun in diese Situation „gerutscht“, weil er seine Aufgabe als approbierter Arzt ernst genommen habe. Viele Ärzte hätten keine Atteste ausgestellt, weil sie „keinen Bock auf Hausdurchsuchungen“ hatten, sagte der 80-Jährige, der selbst zweimal davon betroffen war.

Weil viele seiner Kollegen „zurückgezuckt“ seien, gingen die Patienten zu Ärzten, die noch Atteste ausgestellt hätten. „Und die stehen derzeit in Deutschland vor Gericht.“ Als Beispiele nennt er Ronald Weikl, der 20.000 Euro Strafe zahlen musste, oder Rolf Kron, dessen Urteil ein Jahr Gefängnis auf Bewährung lautete. Er nennt auch die Weinheimer Ärztin Monika Jiang, die ebenfalls eine Bewährungsstrafe erhielt, die allerdings noch nicht rechtskräftig ist.

„Die Ärzteschaft in Deutschland ist mundtot gemacht worden“, sagt er. Sie werde nicht mehr wagen, sich gegen eine staatliche Anweisung aufzulehnen. Weber zitiert einen Rechtsanwalt, der gesagt habe, dass man in Deutschland „kaum noch zehn Mediziner findet, die sich aktuell noch trauten, ein Attest gegen eine staatliche Maßnahme auszustellen. Man kann sich so seine Gedanken darüber machen, in was für einer Form der Demokratie wir aktuell leben.“

Parlament vertritt das Volk nicht, Staat bezahlt die Richter

Weiter fordert Weber: „Wir müssen politisch werden!“ Das Parlament vertrete das Volk nicht und die Richter werden vom Staat ernannt und bezahlt. Damit falle die Justiz als dritte Gewalt im Staate aus, denn „es wird kein Richter seine Pension riskieren“.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft habe seinen Anwälten Ivan Künneman und Sven Lausen angeboten, dass der Prozess nicht stattfinde, wenn Weber seine Approbation zurückgebe. „Dazu bin ich – muss ich ehrlich sagen – nicht bereit“, sagte der Mediziner. Er wolle diesem Druck nicht nachgeben und betonte einmal mehr, dass er sich an alle Vorgaben gehalten habe. Von der medizinischen Seite sehe er dem Verfahren gelassen entgegen, doch was „politisch gedreht wird, das weiß ich natürlich nicht“.

Die größte Herausforderung für ihn sei, innerlich stabil zu bleiben und zu sich zu stehen. Er sei seit 53 Jahren Arzt, er habe sich nie etwas zuschulden kommen lassen, „und jetzt auf einmal bin ich kriminell. Und das kann nicht sein.“

Der Prozess gegen Dr. Walter Weber wird am Montag, 13. Mai 2024, um 9:15 Uhr im Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 3, fortgesetzt.



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