„Schlag ins Gesicht der Verbraucher“: Einführung von Sammelklagen nicht mehr in dieser Legislatur
Mit einer Einführung von Sammelklagen ist einem Medienbericht zufolge in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Die „Bild“-Zeitung berichtete am Dienstag unter Berufung auf Rechtspolitiker von Union und SPD, dass die sogenannte Musterfeststellungsklage nicht mehr in dieser Legislaturperiode kommen werde. Bereits im Dezember hatte das SPD-geführte Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf dazu erarbeitet.
Dieser Entwurf sei ein „unausgereifter Schnellschuss und voller rechtstechnischer Mängel“ gewesen, sagte die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker der Zeitung. Da er nicht nachgebessert worden sei, könne „in dieser Wahlperiode schon zeitlich nichts mehr umgesetzt werden“, fügte sie hinzu.
Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner sagte der Zeitung hingegen, seine Partei wäre „bereit gewesen, über Detailfragen zum Referentenentwurf zu reden“. Die Union habe den Entwurf allerdings pauschal abgelehnt. „Das ist enttäuschend und ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher“, sagte Fechner.
Eine Musterklagemöglichkeit war bereits nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals im Herbst 2015 gefordert worden. Der Entwurf des Justizministeriums sieht vor, dass Verbraucherschutzverbände im Namen vieler Betroffener gegen Unternehmen klagen können. Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, kritisierte das vorläufige Scheitern des Gesetzes nun als besonders ärgerlich für VW-Kunden. „Hier hat die Bundesregierung nicht geliefert“, sagte er der „Bild“-Zeitung.
Beim Gesetz gegen Hass im Internet ist die Lage anders – dieses soll trotz massiver Kritik noch vor der Sommerpause durchgewunken werden. (Siehe: Verstoß gegen das Grundgesetz: Unionsabgeordnete wollen Maas-Gesetze stoppen) (afp/so)
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